Ein Jahr Rechtsanspruch auf Kita-Platz:Eltern entscheiden sich nur selten für Klage

Kindertagesstätte ´forum thomanum"

Die Zahl der Kinderkrippenplätze steigt - doch Kritiker bemängeln, dass die Qualität der Betreuung manchmal zu wünschen übrig lässt.

(Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

Seit genau einem Jahr besteht der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz - doch die Klagewelle ist ausgeblieben. Bisher gab es nur 242 Gerichtsverfahren. Häufigste Streitfrage: Wie weit darf der angebotene Krippenplatz vom Wohnort entfernt sein?

Von Ulrike Heidenreich

Unzählige Anwaltskanzleien hatten sich auf die neue Herausforderung spezialisiert, ausgetüftelte Webseiten im Internet unterstützen größte juristische Laien - doch was passiert? Kaum einer klagt. An diesem Freitag besteht der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz seit genau einem Jahr. Städte- und Gemeindeverbände hatten vor einer Klagewelle gewarnt. Tatsächlich aber ist es bundesweit zu nur 242 Verfahren gekommen. Vor allem in den Großstädten Köln, München und Stuttgart gingen Eltern vor Gericht, weil sie nicht den gewünschten Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren bekommen hatten.

Eine Umfrage, die der Deutsche Städtetag in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass lediglich bei 18 von den 51 Verwaltungsgerichten Klagen anhängig sind oder Anträge auf einstweilige Anordnung vorliegen. Untersucht wurde der Zeitraum in den ersten fünf Monaten nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, also von August bis Ende Dezember 2013.

"Der Ansatz der Städte, bei Engpässen in gemeinsamen Gesprächen mit Eltern individuelle Lösungen zu finden, war sinnvoll", sagt Ulrich Maly, Präsident des Städtetags. Er führt die positive Bilanz auf die Kraftanstrengung der Städte beim Ausbau zurück: "Die allermeisten Kinder sind mit Plätzen in Kindertagesstätten oder der Tagespflege versorgt", so Maly. Zum 1. März gab es für 662 000 Kinder unter drei Jahren einen geförderten Platz.

Die häufigsten Streitfragen

Häufigste Streitfrage vor den Gerichten ist die zumutbare Entfernung zwischen Wohnort und Betreuungsplatz. In 36 von 242 Verfahren ging es darum. So hatte beispielsweise eine Mutter in München geklagt: Die von der Stadt offerierte Krippe für ihre Tochter wäre an normalen Werktagen in 30 Minuten mit dem Auto von zu Hause erreichbar, ihre Arbeitsstätte lag jedoch in entgegengesetzter Richtung. Die Frau wäre also beim Hin- und Zurückbringen des Kindes jeweils gut eine Stunde unterwegs gewesen. Sie meldete ihr Kind daraufhin bei einer - teureren - Privatkrippe an.

Ob die Stadt die Differenz, etwa 250 Euro, übernehmen muss, steht noch aus. Viele Eltern, so die Einschätzung beim Deutschen Anwaltverein, warteten den Ausgang der ersten Verfahren ab, bevor sie selbst klagen. In Köln, wo es zu den meisten Klagen kam, nämlich 131, lenkte die Stadt bereits ein und erstattet den Differenzbetrag. Hier war das Problem jedoch stadtspezifisch, es lag an der unterschiedlichen Bezuschussung freier Träger.

Bei der Frage, wie weit der von den Kommunen angebotene Platz entfernt sein darf, orientieren sich die Richter an Grundlagen, die seit Einführung des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz gelten: Zumutbar sind 30 Minuten, auch bei einmaligem Umsteigen mit Bus oder Bahn, beziehungsweise fünf Kilometer.

Bei Klagen, ob ein Kita-Platz mit einer Tagesmutter gleichzusetzen sei, tendieren die Gerichte dazu, diese als gleichwertig zu sehen.

Eine Qualitätsoffensive für Kinderbetreuungseinrichtungen hat am Donnerstag das Deutsche Kinderhilfswerk gefordert: "Statt des Betreuungsgeldes brauchen wir ein Investitionsprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre."

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