Süddeutsche Zeitung

Eilantrag in Karlsruhe:Verfassungsrichter stoppen vorerst Euro-Sondergremium

"Eine Ohrfeige fürs Parlament": Das neue Euro-Sondergremium des Bundestags darf vorläufig keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms fällen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe erließen eine entsprechende Anordnung auf Antrag zweier SPD-Parlamentarier. Bis zu einem endgültigen Urteil der Verfassungshüter muss also nun das Plenum entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF: Das Gericht in Karlsruhe hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an neuen Euro-Hilfen vorläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Richter gaben einem entsprechenden Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt.

Die Entscheidungsrechte dürften nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Verfassungshüter muss also das Plenum entscheiden.

Die einstweilige Entscheidung führe somit nicht dazu, dass die erforderliche Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesem Zeitraum nicht gewährleistet wäre, erklärte das Gericht. "Vielmehr kann die Bundesregierung jederzeit notwendige Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen, über die dann das Plenum entscheidet."

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen geben zu können. Es hieß, das Gremium sollte an diesem Freitag zu einer konstitutierenden Sitzung zusammenkommen.

Laut Gesetz hätte die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der 41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen.

Die Einrichtung des Sondergremiums war Teil des Gesetzentwurfs zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirms, das für Deutschland Garantien in Höhe von bis zu 211 Milliarden Euro vorsieht. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September zum Euro-Rettungsschirm: Die Richter hatten die Hilfen zwar gebilligt. Zugleich mahnten sie aber eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei allen Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen an, die den Bundeshaushalt belasten. Bereits zuvor hatten zahlreiche Parlamentarier mehr Mitspracherechte gefordert.

Die beiden SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert, die am Vortag den Eilantrag in Karlsruhe gestellt hatten, fühlen sich durch die Einrichtung des Sondergremiums in ihren Parlamentsrechten verletzt. In ihrer Klageschrift stützen sie sich unter anderem auf eine Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Darin heißt es, das Sondergremium verhindere die Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess.

Kläger Schulz fühlt sich bestätigt

Schulz sieht den Stopp des Sondergremiums mit Genugtuung: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei eine Bestätigung für ihn und seinen Fraktionskollegen Danckert, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Es gehe nicht um Parteipolitik, sondern allein um die Rechte der Abgeordneten, sagte Schulz. Es könne nicht sein, dass das neunköpfige Gremium weitreichende Entscheidungen treffe, ohne dass die übrigen Parlamentarier informiert und einbezogen würden. "Das geht gar nicht", mahnte der SPD-Politiker. Aus seiner Fraktion komme viel Unterstützung für den Vorstoß. "Das wird mit Respekt begleitet."

Die Bundesregierung kommentiert den vorläufigen gerichtlichen Stopp des parlamentarischen Sondergremiums zur Euro-Rettung nicht. Es handele sich um ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Dazu die nehme die Regierung üblicherweise keine Stellung. Das gelte auch in diesem Fall. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, sagte, die Entscheidung in der Hauptsache sei abzuwarten. Wann diese falle, sei noch unklar. Man könne nur hoffen, dass das bald geschehe.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Euro-Rebell Frank Schäffler bezeichnete den Beschluss der Verfassungsrichter als "Ohrfeige fürs Parlament". Konsequenz müsse sein, dass die "Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer" entschieden werde, sagte Schäffler Handelsblatt Online. "Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten."

Der Bundestag hatte erst am Mittwoch die Mitglieder des Gremiums bestimmt. Dem Gremium gehören drei Vertreter der Union sowie je zwei Abgeordnete von SPD und FDP an; die Grünen und die Linke sind mit je einem Parlamentarier vertreten. Die Mehrheiten in dem Sondergremium sollen die Verhältnisse im Bundestag widerspiegeln.

(Az. 2 BvE 8/11)

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