Eilanträge gescheitertWahl in Bremen ohne die AfD

Die zerstrittene AfD in Bremen ist auch beim Verfassungsgericht des Landes mit Anträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gescheitert. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen lehnte drei Eilanträge von zwei konkurrierenden AfD-Landesvorständen nach Mitteilung vom Freitag ab (Az: St 1/23, St 2/23 und St 4/23). Die zwei Vorstände hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss aber keine von ihnen zu. Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie doch noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen.

© SZ vom 29.04.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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