NSU-Prozess:Zschäpe distanziert sich von rechter Szene - Urteil am 11. Juli

NSU Prozess

Die Angeklagte Beate Zschäpe zwischen ihren Verteidigern Borchert (links) und Grasel am Dienstagvormittag im Münchner Oberlandesgericht

(Foto: dpa)
  • Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im seit mehr als fünf Jahren andauernden NSU-Prozess, hat sich in ihrem Schlusswort von der rechten Szene distanziert.
  • Sie habe die Taten von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt weder gewollt noch daran teilgenommen.
  • In Richtung der Opferfamilien sagte sie, sie wisse nicht, warum ausgerechnet ihre Angehörigen als Ziele des NSU ausgewählt worden seien.

Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat sich in ihrem Schlusswort von der rechten Szene distanziert. Rechtes Gedankengut habe für sie "gar keine Bedeutung" mehr, sagte sie am Dienstag in ihrer selbst gesprochenen Aussage vor dem Oberlandesgericht München. Das Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) auf den 11. Juli fest.

Zschäpe wandte sich in ihrem Schlusswort auch direkt an die Angehörigen. Sie habe die "Not und Verzweiflung" der Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer sehen und spüren können. Sie könne ihnen aber nicht die erwünschte Antwort geben, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gerade sie als Opfer ausgewählt hätten. Sie wisse es nicht. Zschäpe bat den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl darum, sie nicht als Mittäterin an der Mordserie zu verurteilen. "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."

Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin

Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie, was die Morde und Anschläge angeht, für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe zu zahlreichen Überfällen.

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