Seit mehr als 60 Jahren wurde in Deutschland keine Partei mehr verboten - und es kommt auch vorerst keine weitere hinzu: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ein Verbot der NPD ab. Am Vormittag wurde das Urteil in dem Verfahren gegen die rechtsextreme Partei verkündet.
Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das "Potenzial", die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, begründete das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung. Damit scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war.
Die NPD hat nach Ansicht des Gerichts zu wenig Bedeutung, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der "Volksgemeinschaft" seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie des Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche nicht aus.
Parteiverbot ist kein Gesinnungsverbot
Ein Parteiverbot ist der Entscheidung zufolge kein Gesinnungsverbot. Entscheidend für ein Verbot wäre laut Urteil der Schritt von den verfassungsfeindlichen Zielen hin zur planmäßigen Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Bekämpfung müsse sich an objektiven konkreten Umständen festmachen lassen. "Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen", hielt das Verfassungsgericht fest.
Die NPD hat noch etwa 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene. Die Verfassungshürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch. Nur zwei Mal seit 1949 wurden Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei Deutschlands" (SRP), die eine Nachfolgepartei der NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.