Die spanische Justiz verzichtet auf eine Auslieferung des in Deutschland festgenommenen katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont. Der Ermittlungsrichter am Obersten Gericht in Madrid, Pablo Llarena, habe den internationalen und den europäischen Haftbefehl zurückgezogen, teilte das Gericht mit. Auch die entsprechenden Haftbefehle gegen fünf weitere katalanische Politiker, die sich ebenfalls in Ausland abgesetzt hatten, wurden fallengelassen.
Das Oberste Gericht in Madrid verwies zur Begründung auf die kürzlich ergangene Entscheidung der deutschen Justiz. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien für zulässig erklärt, allerdings nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder, nicht aber wegen Rebellion, die der Hauptvorwurf der spanischen Justiz ist.
Wäre der Katalane auf Basis dieser Entscheidung von Deutschland ausgeliefert worden, hätte er in Spanien auch nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung vor Gericht gestellt werden können.
Richter Llarena warf der deutschen Justiz vor, eine Entscheidung vorweggenommen zu haben, die eigentlich in Spanien hätte getroffen werden müssen, berichtet die katalanische Zeitung La Vanguardia.
Die deutschen Anwälte Puigdemonts begrüßten den Auslieferungsverzicht. "Die Entscheidung ist vernünftig", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Anwälte. Die von Spanien betriebene europaweite Verfolgung von Puigdemont habe damit ein Ende. "Wie wir bereits seit Beginn des Verfahrens gesagt haben: Politische Konflikte eines Staates müssen politisch ausgetragen werden, nicht mit den Mitteln des Strafrechts."
Der Verzicht Spaniens auf die Auslieferung ist der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft noch nicht offiziell mitgeteilt worden. "Eine Rücknahme des Europäischen Haftbefehls durch die spanischen Behörden kann ich derzeit nicht offiziell bestätigen", sagte eine Sprecherin.
In Spanien droht Puigdemont weiterhin die Verhaftung
La Vanguardia zufolge wird der nationale Haftbefehl aufrechterhalten. Im Falle einer Rückkehr nach Spanien würde Puigdemont also dort weiterhin eine Verhaftung auch wegen des Vorwurfs der Rebellion drohen.
Der katalanische Politiker war aufgrund des europäischen Haftbefehls Ende März bei der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Im April war er unter Auflagen aus der Haft entlassen worden.
Die spanischen Ankläger machen Puigdemont verantwortlich für das in ihren Augen illegale katalanische Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 und den anschließenden Beschluss der Separatisten, sich abzuspalten. Sie sehen darin den Straftatbestand der Rebellion erfüllt.