Fall Sami A.:Gerichtspräsidentin: Vertrauensverhältnis ist beschädigt

  • Die Stadt Bochum muss den als mutmaßlichen Gefährder eingestuften Tunesier Sami A. nach Deutschland zurückholen.
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in letzter Instanz entschieden.
  • Der Beschluss war mit Spannung erwartet worden: Der stellvertretende Ministerpräsident von NRW hatte zuvor persönlich Verantwortung für die umstrittene Abschiebung übernommen.

Die Stadt Bochum muss den nach Tunesien abgeschobenen und als mutmaßlichen Gefährder eingestuften Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) am Mittwoch beschlossen. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei "offensichtlich rechtswidrig" gewesen.

Die Umstände der Abschiebung sind umstritten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hätte sie nicht fortgesetzt werden dürfen, entschied nun das OVG. Denn es habe vorläufig ein Abschiebungsverbot wegen drohender Folter gegolten. Die Entscheidung sei der Stadt auch rechtzeitig bekannt geworden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts - nämlich eine Stunde, bevor Sami A. den tunesischen Behörden übergeben wurde. Die Abschiebung hätte nach Ansicht des Gerichts also abgebrochen werden können.

Das Gericht merkte zudem an, dass diese Kurzfristigkeit hätte vermieden werden können. Die Richter in Gelsenkirchen ahnten nichts von einer Eilabschiebung des Tunesiers, sonst hätten sie ihre Entscheidung schneller übermittelt. Sie fühlten sich im Nachhinein "ausgetrickst", nannten das behördliche Vorgehen "grob rechtswidrig" - und ordneten an, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen.

Ricarda Brandts, Präsidentin des NRW-Oberverwaltungsgerichts, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Behörden - und sieht das Vertrauensverhältnis beschädigt. Selbst von hochrangigen Politikern sei erheblicher Druck aufgebaut worden, den Gefährder abzuschieben. Zudem seien dem Gericht bewusst Informationen vorenthalten worden, um zu verhindern, dass rechtzeitig ein Abschiebeverbot verhängt werden konnte. "Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet", sagte Brandts.

Brisant ist der Richterspruch auch für die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hatte im Juli "die persönliche Verantwortung" für die umstrittene Abschiebung des Tunesiers übernommen. Das Integrationsministerium wehrte sich gegen die Vorwürfe des Gerichts, das Ministerium habe "mit halben Wahrheiten" gearbeitet. Darauf werde man "mit Transparenz" reagieren. Unter anderem solle eine E-Mail zu den Zeitabläufen, auf die das Gericht in seinem Beschluss Bezug genommen habe, veröffentlicht werden, "damit sich jeder selbst ein Bild machen kann".

Außerdem zeigte sich das Ministerium verwundert über die Forderung des OVG: "Das Gericht lässt uns ratlos zurück, weil es selber gegenwärtige Hinderungsgründe anführt, die einer Rückholung entgegenstehen, die Rückholung von Sami A. aber dennoch unverzüglich einfordert."

Dennoch forderte die Opposition von Stamp persönliche Konsequenzen. Stamp habe frühzeitig die politische Verantwortung für die Vorgänge um die umstrittene Abschiebung übernommen. Dafür gebühre dem FDP-Politiker Respekt, sagte Stefan Engstfeld, Rechtsexperte der Grünen in NRW. "Jetzt muss er aus dieser Verantwortung die zwangsläufige Konsequenz ableiten - aus unserer Sicht kann das nur sein Rücktritt sein."

Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) sagte in einem WDR5-Interview: "Wir erwarten von jedem Bürger, dass er sich an die Entscheidungen der Gerichte hält. Herr Stamp möchte das nicht machen, täuscht ein Gericht, und dafür muss er jetzt die Konsequenzen übernehmen." Unterstützung bekommt Stamp vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU). Nach seiner Auffassung habe Stamp "nach Recht und Gesetz" entschieden, sagte Laschet am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Die Stadt Bochum hätte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen können und Verfassungsbedenken ins Feld führen - lenkte nach Bekanntgabe des Beschlusses aber ein. Das zuständige Ausländeramt werde eine Betretungserlaubnis an die Anwältin von A. weiterleiten, sagte Sprecher Thomas Sprenger der Nachrichtenagentur dpa. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt ein Visum für die Einreise ausstellen. "Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug", sagte Sprenger. Mehr könne die Stadt dann nicht tun.

Das tunesische Justizministerium erklärte zu der Entscheidung des OVG, in Tunesien gelte "tunesisches Recht und sonst nichts". Ministeriumssprecher Sofiene Sliti sagte der Bild-Zeitung: "Dass es in Deutschland Probleme zwischen Ministerien und Gerichten gibt, ist nicht unser Problem." Das Verfahren in Tunesien sei noch nicht abgeschlossen. Sami A. habe daher keinen Ausweis, mit dem er reisen könnte.

Nicht behandelt wurde am Mittwoch die Frage, ob dem Abgeschobenen in Tunesien tatsächlich Folter oder unmenschliche Behandlung gedroht habe. Bei der Entscheidung über die Rückholung ging es lediglich um Kommunikation und Verhalten der Behörden (Aktenzeichen: 17 B 1029/18).

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