Türkei:Niederlande verweigern türkischem Außenminister Landung - Erdoğan droht

  • Die niederländische Regierung verweigert dem türkischen Außenminister Çavuşoğlu die Einreise.
  • Sie begründet das mit der Gefahr für die öffentliche Ordnung sowie mit der Drohung der türkischen Regierung, Sanktionen gegen die Niederlande zu verhängen.
  • Der türkische Präsident Erdoğan nennt die Niederlande daraufhin ein "Überbleibsel des Nationalsozialismus".
  • Der niederländische Ministerpräsident Rutte weist die Nazi-Vorwürfe als "verrückt" und "unangebracht" zurück.

Die niederländische Regierung hat am Samstag dem Flugzeug des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu die Landeerlaubnis entzogen. Çavuşoğlu wollte am Samstagabend auf dem Gelände des türkischen Konsulats in Rotterdam vor Landsleuten für das Verfassungsreferendum werben, mit dem die Macht von Präsident Recep Tayip Erdoğan massiv ausgeweitet werden soll.

Als Begründung nannte der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte auf Facebook, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gefahr seien, nachdem ein Aufruf an türkeistämmige Niederländer publik geworden war, massenhaft an einer Kundgebung mit Çavuşoğlu teilzunehmen. Man habe versucht, gemeinsam mit der türkischen Regierung eine Lösung zu finden, etwa die Veranstaltung in kleinerem Rahmen stattfindenzulassen. Noch während dieser Gespräche habe die Türkei aber öffentlich wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen die Niederlande angedroht. Das habe die Suche nach einer vernünftigen Lösung unmöglich gemacht, so der Regierungschef.

Erdoğan: "Sie sind ein Überbleibsel des Nationalsozialismus"

Die Stadt Rotterdam hatte den Auftritt des Außenministers bei einer Kundgebung untersagt. Çavuşoğlu erklärte daraufhin, er werde trotzdem nach Rotterdam fliegen und dann eben im Konsulat auftreten. Obwohl das Land einen Auftritt Çavuşoğlus als unerwünscht bezeichnet hatte, beharrte der Minister bis zuletzt auf der Veranstaltung. In den Niederlanden leben rund 400.000 Menschen türkischer Abstammung.

Erdoğan reagierte bei einer Veranstaltung in Istanbul auf die Neuigkeit und sagte über die Niederlande: "Sie sind ein Überbleibsel des Nationalsozialismus, sie sind Faschisten. Sie haben weder Ahnung von Politik noch von Diplomatie." Er drohte außerdem mit Landeverboten für niederländische Flugzeuge in der Türkei: "Hindert unseren Außenminister am Fliegen soviel Ihr wollt, aber von nun an werden wir sehen, wie Eure Flüge in der Türkei landen!"

Rutte: "Unter Drohungen können wir keine Gespräche führen"

Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte wies die Nazi-Vorwürfe Erdoğans am Nachmittag bei einem Wahlkampfauftritt in Breda als "verrückt" und "unangebracht" zurück. Die Niederlande seien nicht bereit, sich türkischen Drohungen zu beugen, sagte er nach Angaben des Senders NOS. Der Entzug der Landerlaubnis sei der Regierung nicht leicht gefallen. "Es geht um einen Nato-Bündnispartner, doch unter Drohungen und Erpressungen können wir natürlich keine Gespräche führen."

Die Entwicklung ist eine schwere Eskalation im Verhältnis zweier Nato-Mitglieder. In den Niederlanden wird am Mittwoch ein neues Parlament gewählt, der Wahlkampf war vor allem geprägt von den antiislamischen und fremdenfeindlichen Sprüchen des Rechtspopulisten Geert Wilders. Die niederländische und auch die deutsche Regierung sind seit Monaten über die Menschenrechts- und Sicherheitslage in der Türkei seit dem gescheiterten Putsch im Sommer 2016 tief besorgt.

In Deutschland hatten in den vergangenen Tagen Kommunalbehörden mehrfach Wahlkampfauftritte von türkischen Ministern abgesagt. In Ankara löste dies große Verärgerung aus. Erdoğan warf Deutschland deswegen Nazi-Methoden vor, wie nun auch im Fall der Niederlande.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss darauf verwiesen, dass sich ausländische Regierungspolitiker in Deutschland zumindest in amtlicher Funktion nicht auf das Einreise- und Rederecht berufen könnten. Schon die Genehmigung zur Einreise in Deutschland falle in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Entscheidung für oder gegen einen Auftritt müssen also die politischen Entscheidungsträger treffen.

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