EU:Brüssel stellt Polen Ultimatum im Streit über Rechtsstaat

Jaroslaw Kaczynski

Jarosław Kaczyński ist der Chef der nationalkonservativen Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit).

(Foto: AP)
  • Frist aus Brüssel: Binnen drei Monaten muss die nationalkonservative Regierung in Warschau ihre umstrittene Justizreform ändern.
  • Der Innenminister reagiert pikiert.
  • Die EU-Kommission kritisiert unter anderem, dass die Reform die Macht des Verfassungsgerichts einschränkt.
  • Sollte die Behörde nach Ablauf der Frist nicht zufrieden sein, müssten alle Mitgliedstaaten feststellen, ob in Polen eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit vorliegt.

Im Streit um die Justizreform in Polen hat die EU-Kommission den Druck auf die nationalkonservative Regierung in Warschau erhöht. Die Behörde verlangt von dem Mitgliedstaat, dass er die umstrittene Justizreform binnen drei Monaten abmildert. Die Behörde treibt damit das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit weiter voran. "Die grundlegenden Bedenken sind weiterhin nicht ausgeräumt", sagt Frans Timmermanns, der Vize-Chef der Brüsseler Behörde.

Polens Innenminister Mariusz Błaszczak reagiert pikiert auf die Forderung aus Brüssel. "Ich bin erstaunt über die Entscheidung der Europäischen Kommission", sagt der konservative Politiker. Die Kommission solle die Mitgliedstaaten doch unterstützen statt gegen sie vorzugehen. Offenbar habe sie "die Lehren aus dem Brexit nicht gezogen", fügte Błaszczak hinzu.

Im Herbst vergangenen Jahres war die nationalkonservative Partei Pis (Recht und Gerechtigkeit) in Polen an die Macht gekommen. Daraufhin brachte sie eine Reform auf den Weg, die die Rechte des Verfassungsgerichtes beschnitt. Richter können nun Entscheidungen nur noch mit Zweidrittelmehrheit treffen. Das ist mitunter nur schwer zu erreichen. Auch holte die Regierung einige Richter von ihren Posten, die ihre Vorgänger ernannt hatten.

Die Europäische Union hatte daraufhin Anfang des Jahres ein "Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit" gegen Polen eingeleitet. Zum ersten Mal leitete Brüssel ein Verfahren dieser Art gegen einen Mitgliedstaat ein. Das Instrument dafür wurde 2014 geschaffen.

Die EU-Kommission hält die Justizreform trotz Nachbesserungen für bedenklich

Die polnische Regierung wollte dieses Verfahren eigentlich ausräumen. Sie versuchte sich an einer Neufassung der umstrittenen Justizreform. Sie zog etwa die Zwei-Drittel-Regelung zurück. Allerdings berücksichtigte sie die Vorschläge der Opposition und kritischer Juristen auch in der Neuauflage nicht ausreichend. Noch fehlt außerdem die Unterschrift von Polens Präsident Andrzej Duda unter der neuen Reformfassung. Die EU-Kommission hält die Reform deshalb noch immer für bedenklich.

Die Führung der Brüsseler Behörde hatte am Vormittag beraten, ob der neue Gesetzesrahmen für das polnische Verfassungsgericht mit EU-Standards vereinbar ist. Da das Urteil nun negativ ausfällt, erreicht das laufende Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit die nächste Stufe. Polen muss nun binnen drei Monaten nachbessern.

Konkret fordert die Behörde, dass Urteile des Verfassungsgerichts grundsätzlich umgesetzt werden. Die Forderung umfasst auch mehrere bereits verkündete Urteile. Dies würde bedeuten, dass drei von der Vorgängerregierung ernannte Richter ihr Amt antreten müssten.

Wenn Polen innerhalb der gesetzten Frist die Kommission noch immer nicht zufrieden stellt, kann diese vorschlagen, Artikel 7 des EU-Vertrags anzuwenden. Dieser sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der im Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion vor, die Stimmrechte des Mitgliedstaates auszusetzen. Allerdings müssen dafür alle Mitgliedstaaten einstimmig feststellen, dass es diesen Verstoß gegen EU-Grundwerte gibt. Ungarn hat bereits angekündigt, Sanktionen gegen Warschau nicht zu unterstützen.

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