Großbritannien:Britisches Parlament muss Brexit-Antrag zustimmen

  • Die britische Premierministerin Theresa May darf den Brexit nicht ohne Zustimmung des Parlaments einleiten.
  • Das Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte dazu führen, dass sich der Zeitplan der britischen Regierung verzögert.

Die britische Premierministerin Theresa May darf den Brexit nicht ohne Zustimmung des Parlaments einleiten. Dieses Urteil fällte der Oberste Gerichtshof in London - und stellt damit die britische Regierung vor Probleme.

Die Regierung und die Anwälte der Gegenseite um die Investmentmanagerin Gina Miller hatten Gelegenheit, das Urteil eineinhalb Stunden vor seiner Verkündung einzusehen. Brexit-Minister David Davis hat inzwischen auf den Urteilsspruch reagiert. Man müsse die Entscheidung respektieren, sagte er im britischen Unterhaus. Die Regierung werde dem Parlament in Kürze ein Gesetz zum Brexit-Antrag vorlegen. Zuvor hatte sich Generalstaatsanwalt Jeremy Wright, der die Regierung in dem Prozess vertrat, enttäuscht gezeigt. Die Regierung werde aber trotzdem "alles Notwendige tun", um das Urteil umzusetzen.

Bei der Entscheidung des Gerichts ging es zunächst um das Urteil einer niedrigeren Instanz. Im November hatte der High Court dem Parlament Mitsprache zugebilligt und erklärt, dass vor dem Brexit-Verfahren ein Parlamentsvotum nötig ist.

Dagegen legte die Regierung Berufung ein. Sie argumentierte mit einem Hoheitsrecht aus dem Mittelalter, nach dem Regierungen die Handhabe über internationale Abkommen zufällt, ohne dass das Parlament zustimmen muss. Gerade in Großbritannien, das über eine viele Jahrhunderte alte Tradition des Parlaments verfügt, sorgte dies für Unmut.

An der grundsätzlichen Entscheidung Großbritanniens, aus der Europäischen Union auszutreten, dürfte das Urteil nichts ändern. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich das Parlament dagegenstellen würde, schon aus Achtung vor dem Referendumsergebnis vom Juni, bei dem sich 52 Prozent der Wähler für den Austritt aussprachen.

Weitere Klagen gegen das Brexit-Verfahren liegen vor Gericht

Für Mays Zeitplan aber dürfte es eng werden. Die Premierministerin hat angekündigt, bis Ende März offiziell den Austrittsprozess bei der EU einzuleiten. Dafür muss sie in Brüssel einen Antrag nach Artikel 50 des Vertrags von Lissabon stellen. Da die parlamentarische Beratung Zeit braucht, wird dies nun schwierig. Für die Premierministerin kommt es nun darauf an, dass die Parlamentarier ihr schnellstmöglich die Befugnis erteilen, den Antrag in Brüssel stellen zu dürfen. Vor dem Urteil wurde berichtet, Mays Regierung bemühe sich um einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Ein Regierungsprecher verkündete nach dem Urteilsspruch, May werde an ihrem bisherigen Zeitplan festhalten. Sie werde "wie geplant" bis Ende März den Startschuss für den EU-Ausstieg geben, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag. "Das heutige Urteil wird nichts daran ändern", fügte er hinzu.

Der britischen Justiz liegen zum Brexit-Verfahren auch Eingaben aus Schottland, Wales und Nordirland vor. Deren Anliegen sind allerdings wenig aussichtsreich. Die Regionalparlamente der drei Teilgebiete Großbritanniens hätten kein Mitspracherecht beim Brexit, verkündeten die Richter des höchsten Gerichts in ihrem Urteil.

Vor allem Schottland ist mit dem Brexit nicht einverstanden. Wie in Nordirland stimmten die Menschen dort mehrheitlich für den Verbleib in der EU. In Nordirland selbst stehen außerdem Wahlen an. Diese sind Anfang März - kurz vor Theresa Mays geplanter Vorlage des Scheidungsantrags in Brüssel.

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