Eherecht:Der Überlegene unterliegt

Normalerweise ist ein Ehevertrag ein ganz normaler Vertrag, der frei gestaltet werden kann. Doch es gibt Grenzen: Der Bundesgerichtshof löste gerade einen Vertrag auf - wegen der übergroßen Dominanz des Ehemannes.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Dem Ehevertrag haftet der Ruf an, mit seiner Hilfe wolle die besser verdienende Hälfte des Paares den ärmeren Partner - meist ist es die Partnerin - ausgerechnet aus der finanziellen Sicherheit hinauskegeln, welche die Ehe doch eigentlich bieten soll. Der schlechte Leumund ist nicht ganz unverdient, weshalb die obersten Gerichte vor anderthalb Jahrzehnten begonnen haben, Eheverträge bei gravierender Benachteiligung eines Partners wegen Sittenwidrigkeit aufzuheben. Die Kontrolle erfasst aber nur den wirklichen Missbrauch, ansonsten gilt die Leitlinie: Vertrag ist Vertrag, und jeder ist auch seines Unglücks Schmied.

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