Süddeutsche Zeitung

Ehemaliger SS-Wachmann:Oskar Gröning offenbar gestorben

  • Nach Angaben des Anwalts von Oskar Gröning ist dieser gestorben.
  • Der 96-Jährige hatte während des Zweiten Weltkriegs als Wachmann für die SS im Konzentrationslager in Auschwitz gearbeitet und war wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen schuldig gesprochen worden.
  • Zuletzt hatte er mittels Gnadengesuchen versucht, dem Antritt seiner Haftstrafe zu entgehen.

Der ehemalige SS-Wachmann Oskar Gröning ist offenbar tot. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover sagte der Süddeutschen Zeitung auf Nachfrage: "Wir haben einen Schriftsatz des Anwalts von Oskar Gröning vorliegen, dass Herr Gröning gestorben sein soll." Allerdings fehle der Staatsanwaltschaft noch eine offizielle Sterbeurkunde. Der Spiegel hatte im Vorfeld davon berichtet.

Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten des Geldes der Gefangenen im Vernichtungslager Auschwitz die Morde gefördert, heißt es in dem Urteil, das seit September 2016 rechtskräftig ist.

Gröning hatte sich zuletzt mit einem Gnadengesuch darum bemüht, einer Haft zu entgehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg lehnte den Wunsch jedoch ab. Daraufhin richtete er ein weiteres Gnadengesuch an die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Entscheidung dazu sollte eigentlich diese Woche fallen.

Das Urteil zu Gröning gilt als Meilenstein in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen in den Todeslagern. Denn zum ersten Mal wurde ein Angeklagter ohne Nachweis einer individuellen Tat verurteilt. Alle Beteiligten seien demnach Rädchen in der Vernichtungsmaschinerie gewesen.

Gröning galt als "Buchhalter von Auschwitz". Er hatte seine Taten eingeräumt und mehrmals Reue bekundet. Dem Urteilsspruch folgte jedoch eine langes gerichtliches Hin und Her um die Frage, ob Gröning seine Haftstrafe wirklich antreten muss. Grönings Anwalt hatte stets darauf verwiesen, dass seinem Mandanten im Gefängnis aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr drohe. Das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle hatten Gröning allerdings für haftfähig erklärt. Laut dem NDR war er gerade erst in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

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