Ehemalige RAF-Terroristin vor Gericht:Beweisaufnahme im Fall Verena Becker abgeschlossen

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Nach mehr als anderthalb Jahren ist die Beweisaufnahme im RAF-Prozess gegen Verena Becker zu Ende. Der Mordfall Buback bleibt ungeklärt, aber ein kurioses Detail kommt zum Schluss doch noch ans Licht.

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist ein Ende in Sicht: Am Freitag schloss das Oberlandesgericht Stuttgart die Beweisaufnahme in dem seit September 2010 laufenden Prozess ab.

Das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker leugnet jede Beteiligung am Mord an Generalbundesanwalt Siegried Buback. (Foto: dapd)

Seit 35 Jahren ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abfeuerte. Die 59-jährige Becker ist als Mittäterin des Attentats angeklagt; sie soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für den Anschlag und bei der Organisation gespielt haben. Das Gericht hat aber bereits darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen Beihilfe in Frage komme - wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

Für die These, dass Becker selbst als Schützin unmittelbar an dem Anschlag beteiligt war, hatten sich im Verfahren keine Belege gefunden. Die Frage, wer auf dem Tatmotorrad saß, bleibt auch am Ende des aufwendigen Verfahrens unbeantwortet.

Becker hatte Mitte Mai in einer persönlichen Erklärung eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an seiner Vorbereitung vehement bestritten. Am letzten Verhandlungstag gab Beckers Verteidiger in ihrem Namen eine Erklärung ab. Sie sei gemeinsam mit Peter-Jürgen Boock und einem weiteren RAF-Mitglied im März 1977 in Bagdad gewesen, sagt er.

Der Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte am Freitag noch zwei Anträge gestellt, die das Gericht allerdings zurückwies. Er hatte unter anderem beantragt, dass die Schuhgrößen der früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Stefan Wisniewski ermittelt werden. Er hatte das mit einem Schuhabdruck begründet, der 1977 in der Nähe des Fundorts eines Motorrads entdeckt wurde. Von dem Motorrad aus wurden die tödlichen Schüsse abgefeuert.

Kurioses Detail am letzten Verhandlungstag

Ohne Antworten auf seine Fragen sehe er "eine Lücke, die das Plädoyer sehr stark behindert", sagte der Nebenkläger. Das Gericht erklärte, dass der Schuhabdruck zu wenig Merkmale aufweise, um sie einem bestimmten Schuh zuordnen zu können. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat der Abdruck mit dem Mordanschlag "nichts zu tun".

Ein eher kurioses Detail kam allerdings noch am letzten Verhandlungstag zutage, bei der Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister: Nach ihrer Freilassung wurde die Ex-Terroristin Becker in den neunziger Jahren zweimal wegen Ladendiebstählen verurteilt: 1996, weil sie bei Karstadt Bettwäsche geklaut hatte, zwei Jahre später wegen des Diebstahls von drei Büchern im Wert von 161,80 Mark.

Vom 12. Juni an sollen an mehreren Tagen die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gehalten werden. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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