Ehe für alle:Ja ohne Grenzen

Same-sex couples kiss their partners after get married during a media call at the town hall after the German parliament approved marriage equality in a historic vote this summer, in Hamburg

Mehrere gleichgeschlechtliche Paare heirateten im Oktober 2017 im Rathaus Hamburg.

(Foto: Fabian Bimmer/Reuters)

Nach langem Ringen und emotionaler Debatte beschließt der Bundestag die Gleichstellung - und das Verfassungsgericht erkennt die Intersexuellen an.

Von Ulrike Heidenreich

Als Volker Beck am 1. Oktober in Berlin seinem Mann Adrian das Jawort gab, feierte er nicht nur Hochzeit, sondern einen großen politischen Triumph. Der Grünen-Politiker, Schwulen-Aktivist und Ex-Bundestagsabgeordnete hatte wie kein anderer hartnäckig über Jahrzehnte für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen gekämpft - und nun dies: Sekt, Torte, Luftballons und ein paar Freudentränen im Kreuzberger Standesamt am Schlesischen Tor.

Am 30. Juni 2017 hatte der alte Bundestag in seiner letzten Sitzung die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare beschlossen. Die "Ehe für alle" ging durch mit 393 Stimmen, es gab 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Die Fraktionschefs hatten die Abstimmung freigegeben, ihr war eine lange und emotionale Debatte vorausgegangen. Es ging um Leitbilder, den Kern der Familie, Berührungsängste. Beschlossen wurde schließlich eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, in Paragraf 1353 heißt es fortan: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Bereits seit Anfang der 1990er-Jahre hatten Aktivisten beim Bundesverfassungsgericht geklagt, um die Öffnung der Ehe durchzusetzen, vergebens. Und es ist noch nicht lange her, da galten "homosexuelle Handlungen" noch als Straftat. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 gestrichen. Schritt für Schritt kämpften Beck und seine Mitstreiter danach um mehr: Seit 2001 konnten Homosexuelle in Deutschland eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen. Nach und nach wurden Unterschiede zur Ehe, etwa im Miet-, Erb- und Steuerrecht gestrichen. Doch die Unterschiede blieben, bis zuletzt durften Lebenspartner nicht gemeinsam Kinder adoptieren.

All dies ist nun passé. Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes adoptierte ein schwules Ehepaar in Berlin ein Pflegekind, das seit der Geburt bei ihm lebte. Nach dem jüngsten Mikrozensus leben etwa 94 000 homosexuelle Paare in Deutschland zusammen, 43 000 von ihnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Diese bleiben bestehen, wenn die Partner keine Umwandlung in eine Ehe beantragen.

Die Standesämter sind darauf eingestellt, sie hatten sich bei der Einführung des Gesetzes überaus flexibel gezeigt. Obwohl der 1. Oktober auf einen Sonntag fiel, öffneten viele Ämter, wie jenes in Berlin- Kreuzberg für Volker Beck. Die Einführung einer korrekten Software bereitete den Beamten anfangs übrigens auch einiges Kopfzerbrechen, etliche Ehemänner mussten erst einmal als "Frau" geführt werden - weil es halt noch so in den Formularen stand.

Die Verwirrung dürfte weitergehen, bis Ende 2018 müssen wohl wieder neue Bezeichnungen gefunden und Formulare gedruckt werden. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November zur Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister ist klar: Die "Ehe für alle" gilt auch für intersexuelle Menschen.

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