Europäisches Menschenrechtsgericht:Spanien darf weiter umgehend nach Marokko abschieben

Migrants Seek Asylum In The Spanish Enclave Of Melilla In Northern Africa

Der Zaun von Melilla.

(Foto: Alexander Koerner/Getty)
  • Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof weist die Klage zweier Männer aus den Mali und der Elfenbeinküste zurück.
  • Sie waren ohne Verfahren von der spanischen Polizei zurück nach Marokko gebracht worden, nachdem sie zuvor die Grenzsperren zur spanischen Exklave Melilla überwunden hatten.
  • Die Richter argumentieren, dass die Betroffenen sich "selbst in eine unrechtmäßige Situation" gebracht hätten.

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Abschiebungen zweier Afrikaner an der spanischen Grenze als rechtmäßig beurteilt. Spanien habe bei den unmittelbaren Rückführungen, den sogenannten Pushbacks an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla im August 2014 das Verbot der Kollektivausweisung und das Gebot von Rechtsmitteln nicht verletzt, erklärte der EGMR in Straßburg. Er revidierte damit das Urteil der Vorinstanz. (AZ: 8675/15 und 8697/15)

Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht, mithilfe des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht. Dann wurden sie von der spanischen Guardia Civil festgenommen und ohne Verfahren oder Rechtsschutz nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben. Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.

Die Richter argumentierten, dass die Betroffenen sich "selbst in eine unrechtmäßige Situation" gebracht hätten, als sie in einer großen Gruppe und Gewalt anwendend über die Sperren zu kommen versucht hätten, wie der EGMR mitteilte. Sie hätten die legalen Wege nicht genutzt, um spanisches Territorium zu erreichen. Die Tatsache, dass sie daraufhin keine individuellen Verfahren erhielten und keine Rechtsmittel einlegen konnten, seien Folgen des illegalen Eindringens.

Das letzte Wort in der Sache

2017 hatte eine Kammer des Menschenrechtsgerichts hingegen entschieden, dass die beiden Männer Opfer einer unrechtmäßigen Kollektivausweisung geworden seien. Spanien legte Berufung ein. Madrid argumentierte, die Zäune befänden sich auf marokkanischem Territorium, die Leute hätten also das rettende Areal nicht erreicht. Das jetzt getroffene Urteil der Großen Kammer des EGMR ist endgültig. Die Entscheidung zu der Beschwerde gilt als Präzedenzfall.

An der Grenze zwischen dem afrikanischen Land und Melilla spielen sich nach Berichten von Medien und Menschenrechtlern seit Jahren ähnliche Szenen ab. Migranten und Flüchtlinge versuchen die hintereinander gestaffelten hohen Zäune zu erklimmen. Sie werden von Grenzern heruntergeholt oder kommen nach stundenlangem Ausharren selbst hinunter. Dann soll es zu direkten Rückschiebungen kommen - ohne Registrierung und ohne Gelegenheit für die Menschen, ein Verfahren zu beantragen.

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