Drohnen:Wolkige Regeln

In München wäre eine Drohne beinahe mit einem Airbus kollidiert. Wann kommen strengere Regeln für die Flugobjekte?

Von Jan Heidtmann

Nur Fliegen ist schöner und das Fliegenlassen gehört ja auch dazu. Man kennt das von den Kindern oder aus der eigenen Kindheit, diese Faszination, irgendeine Gerätschaft durch die Luft zu steuern. Deshalb ist auch verständlich, dass die privaten Drohnenpiloten rechtlich als Modellbauflieger gelten. Doch die Regelungen dazu stammen aus den 1970er-Jahren. Und aus dem Spaß ist inzwischen ziemlicher Ernst geworden.

In München ist nun eine Drohne nur zehn Meter entfernt vom Flügel eines Airbus im Landeanflug aufgetaucht - einer von 19 vergleichbaren Zwischenfällen in Deutschland in den vergangenen anderthalb Jahren. Drohnen kollidieren mit nichts ahnenden Skifahrern, und die Frage stellt sich, was eine Drohne eigentlich über einem fremden Garten zu suchen hat. Die Zahl dieser "unbemannten Luftfahrtsysteme" wird auf 500 000 geschätzt, jeden Monat kämen 10 000 dazu.

Zum Drohnenpilot kann jeder werden, der sich berufen fühlt; das Fluggerät ist leicht über das Internet zu bestellen, der Besitzer muss sich nicht einmal registrieren lassen. Erst wenn die Drohne zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, muss der Pilot geschult werden. Doch wo beginnt das Gewerbe? Wenn ein Paket ausgeliefert wird oder bereits dann, wenn mit der Drohne gemachte Fotos ins Netz gestellt werden? Alles ungeklärt. Für eine so ernste Sache sind das zu viele offene Fragen.

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