Rheinland-Pfalz:Opposition will Justizminister anklagen

Grobe Fahrlässigkeit und ein Verfassungsverstoß: Das wirft die Opposition in Rheinland-Pfalz dem Justizminister des Landes vor. Jetzt droht ihm der Amtsverlust - zumindest theoretisch.

Marc Widmann

Die beiden Herren sind erbost. "Jetzt ist Schluss", sagt der FDP-Mann. "Das lassen wir dem Minister nicht durchgehen", verkündet der CDU-Mann direkt danach. Gemeinsam kündigten die beiden Fraktionschefs der Opposition am Mittwoch in Mainz einen außergewöhnlichen Schritt an: Sie wollen den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) anklagen, sie wollen im Landtag eine sogenannte Ministeranklage beantragen, weil er die Verfassung missachtet habe bei der Besetzung eines Richterpostens. "Die Verfassung gilt für alle", sagt FDP-Fraktionschef Herbert Mertin, "auch für eine SPD mit absoluter Mehrheit."

Opposition beantragt Ministerklage gegen Bamberger

Die Opposition will gegen den rheinland-pfaelzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) eine Ministerklage vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz beantragen.

(Foto: dapd)

Es gehört zum Spektakel eines Wahlkampfs, möglichst viel Lärm zu machen. In Rheinland-Pfalz wird am 27. März gewählt, an Lärm mangelt es seit Monaten nicht. Und doch gab es eine Ministeranklage noch nie in der Geschichte des Landes, sie ist "harter Tobak", sagt Mertin. Zwei Drittel des Parlaments müssen dafür stimmen, um sie zu beschließen. Würde der Minister dann vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes für schuldig befunden, muss er entlassen werden. Doch im Mainzer Landtag hat die SPD die absolute Mehrheit, es ist daher praktisch ausgeschlossen, dass es zur Anklage kommt. Die interessantere Frage ist vielmehr, was dahinter steckt.

Es geht um einen "Verfassungsverstoß" des Justizministers. So nennt es das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, das sich unangenehm liest für Bamberger: "Trotz Warnungen" habe er am 22. Juni 2007 den Chefposten des Koblenzer Oberlandesgerichts besetzt - und dabei einen Fehler begangen: Er ließ dem unterlegenen Bewerber, einem erfahrenen Richter mit CDU-Parteibuch, keine Zeit, gegen die Ernennung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Obwohl der Unterlegene bereits angekündigt hatte, genau das zu wollen.

Der betroffene Richter klagte und erhielt Recht auf ganzer Linie: Die Vergabe des Postens sei rechtswidrig, befanden die Bundesrichter, man habe ihn in seinen Grundrechten verletzt. Auch die Auswahlkriterien seien "nicht aussagekräftig" gewesen. Nun muss der Justizminister die Stelle erneut ausschreiben. Es ist ein bundesweit einmaliger Fall, die Justiz in Rheinland-Pfalz ist seither in Aufruhr - und die Opposition erregt sich vor allem darüber, dass der Minister keinen Fehler seinerseits erkennen will, zurücktreten schon gar nicht.

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