Süddeutsche Zeitung

Drittes Geschlecht:Kleinmütig

Das Gesetz für Intersexuelle ist eine Minimallösung.

Von Kia Vahland

Minderheitenrechte sind Mehrheitsrechte. Jeder kann in die Situation kommen, plötzlich in der Minderheit zu sein: weil er etwa als Oberbayer nach Kiel zieht, sich in einen gleichgeschlechtlichen Partner verliebt oder eben ein Kind bekommt, das weder Mädchen noch Junge ist. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Kabinett nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Intersexuelle sich nicht mehr als männlich oder weiblich definieren müssen, sondern "divers" in den Pass eintragen lassen können.

Damit wird erstmals die besondere Situation und das Lebensgefühl intersexuell Geborener anerkannt. Doch es ist nur eine Minimallösung. Konsequent wäre es, in amtlichen Urkunden auf Geschlechtszuweisungen zu verzichten, sodass niemand mehr sich entscheiden muss, welche der drei Schubladen am ehesten passen könnte. Dies würde auch Transsexuellen helfen, die als Frauen oder Männer geboren wurden, sich aber im falschen Körper fühlen oder unentschieden sind.

Zudem verlangt das neue Gesetz ärztliche Gutachten für die "Diversen" und verhindert gleichzeitig nicht, dass Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen operiert werden. Das aber verletzt die Rechte der Babys, die noch nicht selbst entscheiden können.

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Quelle:
SZ vom 17.08.2018
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