Rechtsextreme Hetze:Staatsanwaltschaft lässt Neonazis in Würzburg gewähren

May 1, 2020, Munich, Bavaria, Germany: Free, Social, National is the slogan of the III. Weg militant neonazi group. Desp

Die Neonazi-Partei "Der III. Weg" demonstrierte auch am 1. Mai in München-Pasing.

(Foto: Sachelle Babbar /Imago)

Die Partei "Der III. Weg" hat auf einer Demo ungestört drei Leichenpuppen und die drei Kanzlerkandidierenden in eine direkte Verbindung gebracht. Ihr Spiel mit Zweideutigkeiten spaltet die Justiz.

Von Ronen Steinke

Die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" hat am Wochenende erneut die Grenzen der Meinungsfreiheit ausgetestet. In der Fußgängerzone von Würzburg demonstrierten am Samstag etwa zwanzig Mitglieder der Partei in pseudomilitärischen Outfits. Zu ihren Füßen lagen drei mit roter Farbe bespritzte Strohpuppen, die Leichen darstellen sollten. Direkt daneben stand ein Schild mit Fotos von Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne) und Armin Laschet (CDU). Direkt dahinter, auf der provisorischen Bühne eines Pritschenwagens, verkündete ein Plakat: "Reserviert für Volksverräter".

Wie kann es sein, dass nur zwei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke die örtlichen Behörden sagen, dies sei nicht strafbar, sie hätten keine Handhabe? Das fragen sich viele Menschen, auch Politiker, seit das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg am Samstag rasch erklärt hatten, die Neonazi-Aktion sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie erfülle nicht den Tatbestand einer öffentlichen Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten.

Wenn die Justiz sich mit Äußerungen befasst, muss sie diese stets "im Lichte der Meinungsfreiheit" interpretieren. So lautet eine berühmte Formulierung des Bundesverfassungsgerichts. Das bedeutet, sie muss mehrdeutige Aussagen im Zweifel zugunsten des Beschuldigten auslegen. Darauf hat die Neonazi-Partei offenbar vertraut. Sie argumentiert, mit den drei "Leichen" seien gar nicht die Politiker gemeint, sondern drei Opfer eines "kriminellen Ausländers". Die Demo war angemeldet als Kundgebung zum Gedenken an den Anschlag in Würzburg am 25. Juni. Damals hatte ein Mann aus Somalia drei Menschen erstochen.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat sich damit am Samstag zufriedengegeben. Ein Vertreter war bei der Demo zugegen und erhob gegen die Inszenierung keine Einwände. Das sei "noch nicht einmal zweideutig", heißt es dann am Montag bei den Ermittlern, sondern völlig eindeutig eine "Kritik an der Einwanderungs- und Asylpolitik". In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist zwar von mehreren Anzeigen die Rede, die noch geprüft würden. Intern aber scheint sich die Behörde festgelegt zu haben.

Noch so ein Spiel: "Hängt die Grünen!"

Es ist dasselbe Spiel, das die Neonazigruppe jüngst auch mit dem Plakat "Hängt die Grünen!" gespielt hat. So lautete die Aufschrift auf einem Poster, das sie an Laternen in Sachsen und Bayern aufhängte. Mancherorts hingen die Poster direkt über Plakaten von Bundestagskandidaten der Grünen. Nur bei ganz naher Betrachtung war darauf in kleiner Schrift noch zu lesen: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!" Der Versuch, eine eindeutige Aussage zweideutig zu machen.

Die sächsische Staatsanwaltschaft war bereit, die Neonazis damit durchkommen zu lassen. In Zwickau erklärten die Ermittler den Aufforderungssatz "Hängt die Grünen!" als zweideutig genug, um legal zu sein. Die Staatsanwaltschaft in München hingegen zeigte, dass man das Spiel keineswegs so weit mitspielen muss. Sie leitete Ermittlungen wegen der Aufforderung zu Straftaten ein, mit der Begründung, die Zweideutigkeit sei für die allermeisten Passanten überhaupt nicht erkennbar. Das Amtsgericht in München stimmte zu und gestattete der Staatsanwaltschaft, die Plakate im ganzen Stadtgebiet zu beschlagnahmen. Am Montag nun hat auch das Landgericht München I dem zugestimmt.

Die Partei "Der III. Weg" hat etwa 600 Mitglieder und ist aus der 2014 in Bayern verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Freies Netz Süd" hervorgegangen. Die Protagonisten von damals sind weitgehend die Protagonisten von heute. Nachdem die Gruppe nun in der Rechtsform einer Partei auftritt, kann sie nicht mehr durch ein Innenministerium, sondern nur noch durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Gruppe ist zur Bundestagswahl zugelassen.

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