Eine tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. Der Generalbundesanwalt hat am Mittwoch die Ermittlungen gegen den 20 Jahre alten Syrer Abdullah H. H. übernommen, der am Dienstagabend gefasst worden war. Zuvor hatte die die Staatsanwaltschaft Dresden mitgeteilt, es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum.
Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Passanten hatten die Polizei alarmiert; von dem Täter fehlte zunächst jede Spur. Am Tatort war jedoch ein Messer gefunden worden, das nach Einschätzung der Ermittler im Zusammenhang mit der Tat steht. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen "Schlossstraße" eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet. Gegen den Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verurteilte am Mittwoch die Tat. Der Vorfall führe erneut die Gefährlichkeit islamistischer Gewalt vor Augen. "Egal welche Form von Extremismus und Terrorismus, es ist höchste Wachsamkeit angezeigt. Unsere Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeit optimal ausüben können. Dafür verdienen sie die vollste Unterstützung der Politik und alle dafür notwendigen Instrumente", so Seehofer.
Der seit 2015 in Deutschland lebende Abdullah H. H. - bei den Behörden sind zwei Geburtsdaten zu ihm hinterlegt, laut seiner "Führungspersonalie" ist er 20 Jahre alt - ist erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Diese Strafe wurde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Laut Sächsischer Zeitung hatte das Amtsgericht Borna den 20-Jährigen angewiesen, sich drei Mal pro Woche beim Polizeirevier Dresden-Mitte vorzustellen. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sei aus personellen Gründen nicht möglich gewesen.
Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Bei seiner Festnahme soll H. Äußerungen getätigt haben, die eine islamistische Motivation vermuten lassen, heißt es aus Ermittlerkreisen.
