Richterurteil:Immunitätsanspruch von Donald Trump abgelehnt

Richterurteil: Die absolute Immunität des Präsidenten schützt Donald Trump nicht gegen Zivilklagen im Zusammenhang mit den Unruhen rund um die Wahl 2020, das hat ein Bundesrichter nun entschieden.

Die absolute Immunität des Präsidenten schützt Donald Trump nicht gegen Zivilklagen im Zusammenhang mit den Unruhen rund um die Wahl 2020, das hat ein Bundesrichter nun entschieden.

(Foto: Gaelen Morse/Reuters)

Der frühere US-Präsident versucht, sich vor Zivilklagen im Zusammenhang mit den Wahlen 2020 zu schützen. Doch ein Bundesrichter entscheidet anders.

Der frühere US-Präsident Donald Trump kann sich nicht auf die präsidiale Immunität berufen, um Zivilklagen im Zusammenhang mit den Unruhen vom 6. Januar im Kapitol abzuwenden. Das hat ein Bundesrichter am Montag entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Trump hatte argumentiert, er sei "absolut immun" gegen Schadenersatzforderungen für Handlungen, die im "äußeren Rahmen" seiner offiziellen Pflichten als Präsident gelegen hätten, und dass seine Aktivitäten nach der Wahl im Jahr 2020 Bemühungen zum Schutz und Verteidigung der Verfassung gewesen seien.

Doch Emmet Sullivan, Bundesrichter am United States District Court in Washington, stimmte den Klägern - der National Association for the Advancement of Colored People (NAACP), eine der ältesten und einflussreichsten Organisationen der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den USA, sowie Wählern und Anwälten aus Michigan - zu, dass Trumps Verhalten "rein politisch" war, wie es in dem Urteil heißt.

"Wenn der ehemalige Präsident Trump die Bestätigung der Auszählung der Wählerstimmen gestört hat, wie die Kläger hier behaupten, würde ein solches Vorgehen keine Exekutivmaßnahme zum Schutz der Verfassung darstellen", sagte Sullivan. "Aus diesen Gründen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der ehemalige Präsident Trump nicht immun gegen Schadenersatz ist."

Der Richter gab einem Antrag der Kläger statt, eine geänderte Klage gegen Trump und das Republican National Committee (RNC) einzureichen, muss aber noch feststellen, ob sie für Bürgerrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.

Trumps Anwalt Jesse Binnall und RNC-Anwalt David Warrington, der Trump auch in seiner Klage gegen eine Vorladung des Kongressausschusses vom 6. Januar vertritt, antworteten bisher nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme.

Trump muss sich auch einer Klage zum Kapitol-Sturm stellen

Es ist die jüngste Entscheidung dieser Art gegen Trumps Immunitätsansprüche. Im Februar hatte der US-Bezirksrichter Amit Mehta entschieden, dass Trump sich einer Klage stellen muss, die darauf abzielt, den ehemaligen Präsidenten rechtlich für die Gewalt und die Unruhen im US-Kapitol am 6. Januar 2021 verantwortlich zu machen, als der Kongress zusammentrat, um den Sieg von Präsident Joe Biden zu bestätigen.

Der Fall, über den nun Sullivan zu urteilen hatte, geht allerdings dem Angriff vom 6. Januar voraus. Die Kläger werfen Trump und dem RNC vor, gegen das Bundesgesetz über die Wahlrechte (Voting Rights Act) und das sogenannte Ku-Klux-Klan-Gesetz verstoßen zu haben, indem sie Wähler entmündigt, Wahlbeamte eingeschüchtert und rechtmäßig abgegebene Stimmen als unzulässig tituliert hätten.

Sullivan hatte jedoch zuvor die Klage nach dem Voting Rights Act abgewiesen, da die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die von Trump und dem RNC behaupteten Schäden andauern. Die Kläger baten nun darum, eine aktualisierte Klage einzureichen, in denen sie Trumps fortgesetzte Bemühungen um die Untergrabung der Wahlergebnisse für 2020 und die "Einmischung in kommende Wahlen" detailliert darlegen wollen. Das ließ Richter Sullivan zu.

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