Süddeutsche Zeitung

Gerichtsprozess:Anklage wegen Körperverletzung gegen Trump

Der ehemalige US-Präsident und neuerliche Amtskandidat steht nach Vorwürfen eines angeblichen Vergewaltigungsopfers wegen Verleumdung vor Gericht. Nun wird die Anschuldigung erweitert - aufgrund eines Gesetzes aus der "Me Too"-Bewegung.

Die New Yorker Autorin, die behauptet, Donald Trump habe sie in den 1990er-Jahren vergewaltigt, hat eine Kopie einer Klage wegen Körperverletzung öffentlich gemacht, die sie kommende Woche gegen ihn einreichen will. Damit hat sie dem ehemaligen Präsidenten eine neue rechtliche Bedrohung hinzugefügt; Tage, nachdem er eine dritte Kandidatur für das Weiße Haus angekündigt hat.

Elizabeth Jean Carroll, eine ehemalige Ratgeberkolumnistin des Magazins Elle, wird die Klage am 24. November einreichen - an jenem Tag, an dem ein neues staatliches Gesetz in Kraft tritt, das die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche bei Sexualdelikten vorübergehend aufhebt, so ihr Anwalt am Donnerstag vor dem Bundesgericht in Manhattan.

Die neue Klage stützt sich auf den New York Adult Survivors Act, das von den Gesetzgebern im Zuge der "Me Too"-Bewegung verabschiedet wurde. Trump bestreitet vehement, Carroll angegriffen oder in irgendeiner Weise berührt zu haben.

Der angebliche Übergriff auf Carroll verursachte "erhebliche Schmerzen und Leiden, dauerhafte psychische Schäden, Verlust der Würde und Verletzung ihrer Privatsphäre", schreibt ihre Anwältin Roberta Kaplan in der Klage.

Angeblicher sexueller Übergriff beim Einkaufen

Carroll ging mit dem Vorwurf der Vergewaltigung in einem Artikel des New York Magazine aus dem Jahr 2019 an die Öffentlichkeit, in dem sie schilderte, wie Trump sie angeblich sexuell angegriffen hatte, nachdem sie sich beim Einkaufen in Manhattan begegnet waren. Sie verklagte Trump schließlich wegen Verleumdung, als er sie daraufhin öffentlich beschuldigte, den Angriff erfunden zu haben, um ein "mieses Buch" zu verkaufen, das sie geschrieben hatte.

Im Zuge der Verleumdungsklage, die nach gegenwärtigem Stand im Februar kommenden Jahres verhandelt werden soll, hat Carroll den zuständigen Richter nun gebeten, auch die Klage wegen Körperverletzung zu behandeln und beide Fälle für einen gemeinsamen Prozess im April zusammenzulegen.

Trumps Anwältin, Alina Habba, bezeichnete die Klage wegen Körperverletzung als "typische Spielerei" von Carrolls Anwaltsteam. "Diese Einreichung ist völlig unangemessen, und wir werden diese Angelegenheit mit dem Gericht besprechen", sagte Habba in einer Erklärung.

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