Süddeutsche Zeitung

Disziplinarverfahren:Wo die Geduld des Staates endet

Extremistische Polizisten können auch ohne Gerichtsurteil entlassen werden. Manchmal reicht dazu schon ein Bekenntnis zur Reichsbürger-Weltsicht.

Von Wolfgang Janisch

Das NRW-Disziplinargesetz, das nun gegen die 29 Teilnehmer einer Chatgruppe zum Tausch rechtsextremer Inhalte in Anschlag gebracht wird, ist im Grunde ein Dokument des Langmuts. Polizisten sind nun mal Beamte, sie genießen ein Maß an beruflicher Sicherheit, wie man es sonst nicht kennt. Die Stufenleiter der Sanktionen steigt daher nur sanft an. Die mildeste Form ist der Verweis, darauf folgt die Geldbuße; drei Beamte eines Kölner Sondereinsatzkommandos mussten vor ein paar Jahren 200 bis 300 Euro zahlen, weil sie junge Kollegen mit bizarren Aufnahmeritualen malträtiert hatten. Auch auf der nächsten und übernächsten Stufe ist noch nicht alles verloren: Kürzungen der Bezüge sind zeitlich begrenzt, und selbst nach einer Zurückstufung kann trotzdem irgendwann wieder eine Beförderung möglich sein. Wer sich freilich die Urteile der vergangenen Jahre anschaut, der stellt fest: Bei Rechtsextremisten, Reichsbürgern oder Rassisten hat der Langmut ein Ende. Ihnen droht der endgültige Rauswurf - inklusive Verlust der Beamtenpension.

Stilbildend dürfte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 gewesen sein. Es ging um einen Berliner Polizeikommissar, der Nazi-Tätowierungen trug und sich im rechtsextremen Milieu tummelte. Die unteren Instanzen hielten 300 Euro Buße für ausreichend - die Bundesverwaltungsrichter hingegen entfernten den Mann aus dem Beamtenverhältnis. Wer sich derart mit einer verfassungswidrigen Ideologie identifiziere, dass er sich deren Symbole eintätowieren lasse, zeige seine dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassung und habe im Polizeidienst nichts zu suchen.

Bemerkenswert an der Entscheidung war: Dem Kommissar war keine Straftat nachgewiesen worden. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe ist der Beamtenstatus automatisch weg - aber rausfliegen kann man auch ganz ohne Verurteilung. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte 2018 den Rauswurf eines Polizistenpärchens, das einer Behörde mitgeteilt hatte, das Grundgesetz sei "gemäß seinen eigenen Bestimmungen offenkundig ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc sind nichtig." Reinster Reichsbürgerjargon also, nicht strafbar zwar, aber dennoch ein schweres Dienstvergehen, das an die Kernaufgabe von Polizeibeamten rühre, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das gilt übrigens sogar im Ruhestand. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat kürzlich die Streichung der Pension eines Lehrers bestätigt, der antisemitische Postkarten unter anderem an die Jüdische Gemeinde verschickte. Solange die staatliche Pension gezahlt wird, gilt auch die Pflicht zur Verfassungstreue, beschieden ihn die Richter.

In all diesen Fällen ist freilich eine umfassende Abwägung nötig. Persönliche Umstände werden berücksichtigt, auch eine ansonsten tadelfreie Dienstausübung kann eine Rolle spielen. Bei der Chatgruppe wird zudem zu gewichten sein, wie lange das Treiben schon dauert - und wie aktiv sich der Einzelne beteiligt hat. Bei den passiven Teilnehmern zielt das Disziplinarverfahren bisher nicht auf einen Rauswurf. Auf eines aber werden sich die Polizisten nicht berufen können - dass dies ein rein privater Austausch gewesen sei. Denn wo Verfassungstreue gefordert ist, sind rechtsextreme Einstellungen keine Privatsache.

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SZ vom 18.09.2020
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