Süddeutsche Zeitung

Dieselautos:Fahrverbote in Berlin

Gericht: Der Senat der Hauptstadt muss von Ende März an wichtige Verkehrsachsen in der Innenstadt für ältere Diesel sperren. Die EU-Umweltminister einigen sich auf niedrigere Kohlenstoffdioxid-Werte für Neuwagen.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Auch in Berlin müssen Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab am Dienstag einem entsprechenden Antrag der Deutschen Umwelthilfe statt. Danach muss der Berliner Senat bis Ende März einen neuen Luftreinhalteplan aufstellen, der auch Fahrverbote enthält. Diese müssten "zwingend" dort gelten, wo sich die Stickstoffdioxid-Werte nicht anders einhalten lassen. Ebenfalls am Dienstag einigten sich die EU-Umweltminister in Luxemburg darauf, dass der Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen von 2020 bis 2030 um 35 Prozent sinken soll. Das Verwaltungsgericht in Berlin benannte konkret elf Abschnitte auf acht wichtigen Durchgangsstraßen, darunter die zentrale Leipziger Straße und die Friedrichstraße. Die Verbote müssten Autos wie Lkw umfassen, erklärte das Gericht, und dies schnell. "Zeitlich ist das Ende der Fahnenstange erreicht", erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke.

Der Senat habe nun eine "Erfolgspflicht". Nur eine Woche nach dem Dieselgipfel der Bundesregierung bekommen damit auch Dieselbesitzer in der Hauptstadt ein akutes Problem. Berlin zählt nicht zu den 14 Städten, in denen Autohersteller besondere Angebote für den Neuwagentausch oder die Nachrüstung ihrer Euro-5-Fahrzeuge erhalten sollen. Allerdings gibt es in dem Koalitionskonzept einen Passus, nach dem auch Fahrzeughalter in weiteren Städten solche Angebote bekommen sollen, wenn dort "ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht". Ob diese Regelung nun auch für Berlin gilt, ist aber noch unklar. Erst wenn geklärt sei, wie der Berliner Senat das Urteil umsetze, wolle die Regierung entscheiden, wie sie helfen könne, hieß es aus dem Bundesumweltministerium.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte ursprünglich ein noch weitreichenderes Fahrverbot erreichen wollen, für die gesamte Umweltzone. Sie umfasst die komplette Berliner Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile, rund eine Million Menschen leben hier. Ein Fahrverbot in diesem Bereich sei aber "selbst unter pessimistischen Annahmen nicht zwingend flächendeckend erforderlich", erklärte das Gericht. DUH-Chef Jürgen Resch zeigte sich dennoch zufrieden. "Das war ein guter Tag für die Berliner Luft", sagte er. Allerdings bestehe bei punktuellen Fahrverboten die Gefahr, dass Bereiche umfahren würden. Auch das Gericht verlangte, dies in den Blick zu nehmen.

Zudem brauche es Sonderregeln für Anwohner und Handwerker. Ob neben Dieselfahrzeugen bis Euro 5 auch solche der Euro-6-Norm ausgesperrt werden müssen, ließ es offen. Dies liege im Ermessen der Behörden. Auch auf gut hundert weiteren Straßenabschnitten müsse der Berliner Senat etwas gegen schlechte Luft unternehmen. Dies verlange aber nicht überall Fahrverbote. Auch mit Tempo 30 ließen sich Emissionen senken. Streckenbezogene Diesel-Verbote gibt es bereits in Hamburg, doch steigt auch dort das Aufkommen auf Ausweichstraßen. Gerichte haben zudem Fahrverbote in Stuttgart und Frankfurt verlangt.

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Quelle:
SZ vom 10.10.2018
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