Der vergangene Urlaub war privat. So hatte es Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erklärt, den geldwerten Vorteil werde sie versteuern.
Doch für die Jahre 2004 bis 2008 sieht es offenbar anders aus. Auch in diesen Jahren machte sie mit ihrem Dienstwagen Urlaub - und die Reisen des Dienstwagens zum Urlaubsort galten als Dienstfahrten und wurden somit nicht privat versteuert. Dies geht aus einem Schreiben ihres Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, das der Rheinischen Post vorliegt und über das der Tagesspiegel berichtet.
"Für den Zeitraum 2004 und 2005 befand sich ein Dienstwagen aufgrund von Erfordernissen des Personenschutzes am Urlaubsort", heißt es in dem Schreiben. Zu den Jahren 2006 bis 2008 schreibt das Ministerium: "Wie in den Jahren zuvor hat die Ministerin auch in den Jahren 2006 bis 2008 Termine vor Ort wahrgenommen, die sich insbesondere mit den sozialen Problemen der vielen in der Region ansässigen Deuschen befassten."
Auch in diesem Jahr hat Ulla Schmidt beispielsweise bei ihrem Spanien-Urlaub Dienstliches absolviert - und deutsche Rentner, die an der Mittelmeerküste leben, über die Lage im Gesundheitswesen informiert.
Die SPD-Politikerin war unter Druck geraten, nachdem ihr Dienstwagen im Juli in ihrem spanischen Urlaubsort Alicante gestohlen worden war. Es gab heftige Debatten über die Reise. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub hatte sie dann angegeben, dass sie die Fahrt des Wagens an den Urlaubsort privat als geldwerten Vorteil versteuere.
Daraufhin erklärte der Rechnungshof, dass er sich damit nicht weiter beschäftige. Es waren ja keine Kosten für den Staat angefallen - anders als in den Jahren zuvor. Die Bundesregierung reagierte jetzt auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Otto Fricke.
Schmidts Ministerium argumentiert, die Ministerin habe die Fahrten ihres Dienstwagens von und nach Spanien 2006 bis 2008 nicht privat bezahlen müssen, weil im Wagen nur ihr Fahrer gesessen habe. "Gemäß den Lohnsteuerhinweisen" des Bundesfinanzministeriums seien diese Fahrten demnach "sogenannte Leerfahrten" gewesen. In diesem Sommer, argumentiert das Ministerium laut Tagesspiegel, habe es sich hingegen um eine "private und damit zu versteuernde" Fahrt gehandelt, weil "mit Billigung der Ministerin der Sohn des Kraftfahrers im Dienstwagen mitgenommen wurde".
Schmidt hatte ihren Dienstwagen samt Fahrer und Sohn in ihren etwa 2400 Kilometer entfernten Ferienort an der spanischen Mittelmeerküste bringen lassen. Zur Begründung hatte ihr Ministerium zunächst angegeben, in dem Wagen seien Bürogeräte transportiert worden, außerdem habe Schmidt einen dienstlichen Termin wahrgenommen. Wegen der Vorwürfe war Schmidt zunächst nicht ins Wahlkampfteam von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier aufgenommen worden - inzwischen ist sie dort Mitglied.
Nach der Antwort auf die Fricke-Anfrage und das erneute Tamtam um den Dienstwagen hat sie erneut ihr Bedauern über die Vorfälle geäußert. Es sei der Anschein erweckt worden, sie habe die dienstliche und private Nutzung der Limousine unzulässig miteinander vermengt oder nicht korrekt getrennt: "Das ist jedoch nicht der Fall", erklärte sie und versprach: "Ich werde jedoch in Zukunft Urlaub und dienstliche Termine strikt voneinander trennen."
Ulla Schmidt versteht, dass der Eindruck, sie ahbe Privates und Dienstliches nicht genau getrennt, bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Verärgerung und Zweifeln geführt habe: "Ich habe mich in allen vergangenen Jahren während meines Urlaubs (und auch außerhalb des Urlaubs) um die sozialen Belange der in Spanien ansässigen Deutschen gekümmert", erklärte sie.