Süddeutsche Zeitung

Die RAF und Verena Becker:Nur die innere Stimme spricht

Tagebuch-Einträge von Verena Becker sollen neue Erkenntnisse im Mordfall Buback bringen - doch handfeste Beweise für eine Beteiligung der Ex-RAF-Frau legte die Bundesanwaltschaft nicht vor.

Hans Leyendecker

Ein Teil der Öffentlichkeit hält eine frühere RAF-Terroristin für eine kalte Roboterin der Gewalt, die in den Kategorien des selbsternannten Krieges hängengeblieben ist: Uneinsichtig, fanatisch, eine Träumerin des Absoluten.

Die frühere RAF-Frau Verena Becker, die 1989 begnadigt worden war, ist Heilpraktikerin geworden. Die 57-Jährige betet und sucht Sinn im Über-Sinn der Esoterik. Das ist in ihrem Fall nicht nur Homöopathie für den Hausgebrauch - sie schätzt das "intuitive Schreiben", bei dem einer sofort niederschreibt, was ihm gerade durch den Kopf geht. Akademien empfehlen die Methode als "Weg, um mehr über sich zu erfahren, die eigenen Wünsche besser kennenzulernen und der inneren Stimme Gehör zu verschaffen: Schreibend finden Sie Orientierung und tanken Selbstbewusstsein".

Dieser Weg zur Selbsterkenntnis hat die schwerkranke Becker nun in die Untersuchungshaft geführt. Als Fahnder einige der in der vorvergangenen Woche in ihrer Wohnung sichergestellten Notizen auswerteten, stießen sie auf tagebuchähnliche Einträge zum sogenannten "bewaffneten Kampf". Keine Pamphlete, sondern Dialoge mit sich selbst.

Vollzug des Haftbefehls angeordnet

Noch sind nicht alle Unterlagen ausgewertet und auch die vielen esoterischen Exkurse, die auf der sichergestellten Festplatte zu finden sind, bedürfen noch der Aufarbeitung, aber schon die erste Lektüre elektrisierte die Fahnder. Becker fragte Becker nach ihrer Verantwortung für den Anschlag eines RAF-Kommandos im April 1977, bei dem der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter starben. Auch beschäftigte sich Becker intensiv mit der Frage, ob sie Kontakt zu Michael Buback aufnehmen solle, dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts.

Seit mehr als zwei Jahren behauptet dieser, Becker sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Ermordung meines Vaters beteiligt gewesen". Ein Leser der intuitiv geschriebenen Notizen übersetzt die Buback-Passage so: "Offenbar überlegte sie, ob sie den Konflikt mit dem Sohn heilen könne". Solche Reflexionen und die Suche nach der inneren Stimme reichen normalerweise nicht für einen Haftbefehl. Bei Becker kam hinzu, dass im Frühjahr Kriminaltechniker bei Untersuchungen von zehn Bekennerschreiben zum Buback-Attentat ihre DNS-Spuren auf Umschlägen entdeckt hatten.

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof ordnete am Freitagabend den Vollzug des Haftbefehls an. Bundesanwalt Walter Hemberger hatte der Ex-Terroristin bei dem Haftprüfungstermin vorgehalten, sie habe "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung, Durchführung und im Nachtatgeschehen" des Mordes geleistet. Dennoch geht auch die Bundesanwaltschaft, anders als Michael Buback, weiterhin davon aus, dass Becker nicht die tödlichen Schüsse abgab. Beim Gerichtstermin wurde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kein handfester Beleg für eine Mitwirkung Beckers bei den Vorbereitungen des Anschlags vorgestellt. Stattdessen wurde eine Zeugenaussage des früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock präsentiert.

Anklage ist wahrscheinlich

Die Zeugenrolle Boocks, der in der Szene wegen seiner oft phantasievollen Schilderungen den Spitznamen "Karl May" hat, ist nicht unkompliziert. Er war bei dem Anschlag nicht dabei: Boock kann nach eigenem Eingeständnis über die Aufteilung der Rollen beim Anschlag nichts Verlässliches sagen. Aber er machte Zuordnungen, auf welchen Ebenen welcher Terrorist agierte, und nach seiner Einschätzung war Becker damals ziemlich weit oben. Reichen DNS-Spuren, Erzählungen Boocks und intuitiv entstandene Notizen für eine neue Mordanklage? "Die Bundesanwaltschaft versucht, die alte Rechtsprechung wieder mit Leben zu füllen", sagt Beckers Berliner Anwalt Walter Venedey.

In den alten RAF-Prozessen war die Frage, wer geschossen hatte und wer dabei war, rechtlich von nachgeordneter Bedeutung. Jeder Terrorist musste sich die von ihm gebilligten Tatbeiträge der anderen im Rahmen eines gemeinsamen Tatplans zurechnen lassen. Die Angeklagten ließen sich damals nicht zur Sache ein. Eine juristische Verteidigung entsprach nicht der Logik ihres Krieges. Aber was ist, wenn es um die RAF geht, logisch? Im Dezember 2008 hatte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesanwaltschaft in einem vierstündigen Gespräch den Angehörigen von RAF-Opfern erklärt, Becker könne als Mittäterin ausgeschlossen werden. Damals lag die Boock-Aussage bereits vor. Bekannt war auch, dass bei einer Festnahme Beckers im Mai 1977 die Mordwaffe des Buback-Anschlages gefunden wurde. Dennoch war im März 1980 das Verfahren gegen sie wegen des Buback-Attentats eingestellt worden.

Jetzt sitzt sie in Haft, eine Anklage ist wahrscheinlich, aber die Frau, die sich mit einer inneren Stimme fragte, wie sie den Konflikt mit Michael Buback, ihrem erbittertsten Verfolger, erfolgreich behandeln könne, schweigt.

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SZ vom 31.08.2009/tob
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