·:Die Herrschaftsmaschine

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die Rechtsordnung dieses Landes verteidigen, indem er sie abschafft. Dabei sind Bürgerrechte kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern der deutschen Rechtsordnung.

Burkhard Hirsch

Die Zeit freundlicher Kritik und ständiger Mahnung, bei der Terrorismusbekämpfung Augenmaß zu wahren, geht zu Ende. Nun ist Widerstand geboten. Unter der neuen "Sicherheitsarchitektur", die der Innenminister Schäuble plant, verbirgt sich die Verwandlung der Bundesrepublik in einen Überwachungsstaat.

Hirsch, AP

Burkhard Hirsch war von 1994 bis 1998 Vizepräsident des Deutschen Bundestages und von 1975 bis 1980 Innenminister in Nordrhein-Westfalen

(Foto: Foto: AP)

Bei jeder Wahl wurde Kriminalität pauschal dämonisiert, die Bundesrepublik ungeachtet ihrer erfolgreichen Polizei als ,,Ruheraum'' internationaler Krimineller ironisiert und dem verschreckten Bürger das Trugbild absoluter Sicherheit durch immer neue Gesetze versprochen. Es ist gut, ein Retter zu sein.

Immer neue Bestimmungen bescherten uns erhöhte Strafdrohungen, erleichterte Verhaftungen, elektronische Belauschungen, anlasslose Personenkontrollen, polizeiliche Recherchen über ahnungslose "Kontakt- und Begleitpersonen" von Leuten, denen die Polizei eine Straftat zutraut, Rasterfahndungen, Telefonkontrollen mit weltweit höchsten Steigerungsraten, die Ausdehnung der Zuständigkeiten der Dienste und der schleichende Abbau ihrer Trennung von der Polizei. Eine Kontrolle der Rechtswirklichkeit und Effektivität der Gesetze fand nur statt, wenn ihre Verschärfung begründet werden sollte.

Die Brutalität der islamistischen Attentate ist nicht zu verharmlosen. Sie haben in Amerika und Europa den Bruch von Grundsätzen bewirkt, die zum Kernbestand unserer Rechtstradition gehören. Die Unschuldsvermutung, das Verbot der Folter, das Recht auf ein faires Verfahren fielen dem US Patriot Act zum Opfer.

Bankgeheimnis fiel, Pässe mit Fingerabdrücken

Der Bundestag verabschiedete im Blindflug das "Otto-Paket" des Innenministers Schily mit drastischen Ermächtigungen der Dienste zur Überwachung von ,,Bestrebungen'', zu Kontrollen im Luftverkehr, in Post und Telekommunikation. Bei einem Ausländer genügte ein Verdacht, ihn ungeachtet eines Aufenthaltsrechts abzuschieben.

Das war nicht alles. Das Bankgeheimnis fiel. Pässe werden mit Fingerabdrücken und biometrischen Merkmalen ausgerüstet. Die Bundesregierung glaubte, zur Abwehr terroristischer Bedrohung die Bundeswehr ohne parlamentarische Beteiligung im Inland einsetzen zu dürfen.

Auch das reicht nicht. Das "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" bezieht sich nicht nur auf Terrorismus. Die gemeinsame Datei von Diensten und Polizeien ermöglicht eine selbständige Grenzfahndung der Nachrichtendienste sowie ,,Gemeinsame Arbeitsdateien'' von Geheimdiensten und Polizei, deren Inhalt, Dauer und Zugang allein von der Verwaltung bestimmt wird.

Die Vorratsdatenspeicherung soll ohne konkreten Anlass jeden Kontakt aller Nutzer über Telefon, Internet, jede E- Mail oder SMS, jeden Aufenthalt der Handys in einer Funkzelle nach Ort und Dauer auf sechs Monate speichern und den Behörden zur Verfügung halten.

Auch das reicht offenbar nicht. Der Zollfahndungsdienst soll sogar noch unbekannte Straftaten ermitteln können, also ins Blaue hinein. Bei heimlichen Ermittlungen sollen nur die Zeugnisverweigerungsrechte von Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten respektiert werden. Bei allen anderen muss man mal sehen. Die Maut-Daten sollen entgegen allen früheren Beteuerungen zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden können.

Private Computer sollen durchsucht werden

Und schließlich will der Bund nun offiziell regeln, was seine Dienste möglicherweise schon jetzt machen: Er will private PCs über den Internetanschluss mit einem Trojaner, also mit einer Wanze, bestücken können, um heimlich jedes Wort, jede Notiz, jeden elektronischen Atemzug mitlesen zu können.

Folgt der Bund dabei dem Beispiel eines nordrhein-westfälischen Gesetzes, dann wird die Frage, ob die Parlamentarische Kontrollkommission beteiligt und der Betroffene wenigstens nachträglich informiert werden soll, von dem Geheimdienst entschieden, der die "Online-Untersuchung" vornimmt. Es ist schwer, dazu keine Satire zu schreiben.

Den Großen Lauschangriff hatte das Bundesverfassungsgericht eingegrenzt. Die Menschenwürde gebiete es, jedem Bürger einen unantastbaren Kern privaten Lebens einzuräumen. Der Gesetzgeber ist gleichwohl den Forderungen des Gerichts kaum gefolgt.

Die Rasterfahndung, die Telefonkontrolle des Zolls und das niedersächsische Polizeigesetz mit seiner vorbeugenden Telefonüberwachung und der uferlosen Erfassung von Kontakt- und Begleitpersonen, bestanden die verfassungsrechtliche Prüfung ebenso wenig wie die Vorstellung, man könne den Verteidigungsminister zum Rettungstotschlag berechtigen, also zum Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs und damit zur vorsätzlichen Tötung aller Entführten. Der Innenminister erklärte, es handele sich um einen Quasi-Krieg, soll heißen, dass man Kollateralschäden eben hinnehmen muss. Die Passagiere seien doch sowieso bald tot.

Egon Bahr hat geschrieben, Staatsräson gehe vor Menschenwürde. Das ist falsch. Ohne Achtung vor der Menschenwürde verliert der Staat jede Räson. Er wird zur Herrschaftsmaschine, die man fürchten muss, aber nicht mehr achten kann. Wir, die Bürger dieses Landes, haben Anspruch auf ein Parlament, das der Regierung nicht blindlings gehorcht, sondern sie kontrolliert.

Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Verfassung nicht als Steinbruch zur gefälligen Benutzung freigegeben und nur ihre Belastbarkeit erprobt wird, anstatt sie zu verteidigen und zu achten. Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Repräsentanten begreifen: Sie sind keine Obrigkeit, die das Recht hätte, uns in bester Absicht zu entmündigen. Wir erwarten von den Mitgliedern der Bundesregierung, dass sie in derselben Weise Haltung, Verstand und Augenmaß bewahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts es gezeigt haben.

Unsere Bürgerrechte sind kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern unserer Rechtsordnung. Die Stärke eines Staates besteht nicht darin, dass der Bürger ihn fürchtet, sondern dass er ihn als seinen Staat begreift und darum bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen und ihn zu verteidigen. Niemand wird einen Staat achten und verteidigen, der ihn als potentiellen Straftäter behandelt. Wir, die wir so denken, lassen uns nicht als liberale Restposten aus diesem Staat von denen herausdrängen, die ihre Sicherheit mit unserer Freiheit bezahlen wollen. "Man bekämpft die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung", hieß es in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978. So ist es, und so bleibt es.

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