"Die Drei von der Parkbank":Hamburger Verarbeitungsprozesse

Germany G20 Protests

Auch mehr als drei Jahre nach den heftigen Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. An diesem Donnerstag wurden drei junge Leute verurteilt, die zum zweiten Jahrestag des Gipfels Brandanschläge geplant haben sollen.

(Foto: Matthias Schrader/picture alliance/AP Photo)

Das Landgericht der Hansestadt verurteilt zwei Männer und eine Frau, weil sie zum zweiten Jahrestag des G-20-Gipfels Brandanschläge geplant haben sollen. Ausgestanden sind die Nachwehen der verunglückten Konferenz damit nicht.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Als das Urteil verlesen wurde, versammelten sich wieder Demonstranten vor Hamburgs Landgericht, begleitet von einem Großaufgebot der Polizei. Es folgten ein paar Rangeleien. Schon tags zuvor war protestiert worden, wie häufig während dieser gut 50 Prozesstage, die einmal mehr an den chaotischen Hamburger Weltgipfel G 20 im Sommer 2017 und seine Folgen erinnerten.

"Feuer und Flamme der Repression" stand auf Transparenten, "Klassenkampf - jetzt erst richtig" und auch immer wieder dieses Motto: "Freiheit für die Drei von der Parkbank." Die Richter verurteilten zwei Männer im Alter von 32 und 38 Jahren sowie eine 29-jährige Frau am Donnerstagmittag dennoch wegen Verabredung zu Brandstiftung zu Gefängnisstrafen von einem Jahr und sieben Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten. Sie sollen im Juli 2019 vorgehabt haben, an vier Orten der Hansestadt Brandanschläge zu begehen - zum zweiten Jahrestag von G 20, jenem traumatischen Termin der neueren Hamburger Geschichte, der die Gerichte bis heute beschäftigt.

Drinnen tagte die Politik, draußen standen die Gegner

Hamburg und G 20, immer wieder Hamburg und G 20. Auch jetzt noch, obwohl diese verunglückte Begegnung der wichtigsten Politiker schon recht lange zurückliegt. Das Hamburger Strafjustizgebäude steht gleich um die Ecke der Messehallen, wo sich die Mächtigen damals trafen. Drinnen tagten Angela Merkel, Donald Trump, Wladimir Putin und der Rest. Draußen im alternativen Schanzenviertel und anderswo an Alster und Elbe formierten sich Gegner der Veranstaltung, die allermeisten friedlich, einige gewaltbereit, darunter schwarz Vermummte.

Ihnen gegenüber standen Abertausende Polizisten in voller Montur, die oft früh zugriffen und manchmal spät. Es kam zu schweren Ausschreitungen, Hamburg im Ausnahmezustand. Autos und Barrikaden brannten, Steine und Molotowcocktails flogen. Nicht wenige Bewohner, sofern sie nicht geflüchtet waren, hatten in jenen Tagen das Gefühl, dass zwar das Polittreffen geschützt werden konnte, aber nicht so recht der Rest der Stadt.

"Die Drei von der Parkbank" saßen nicht wegen jener Randale auf der Anklagebank. Sie waren zum G-20-Jubiläum 2019 mit Brandsätzen entdeckt und verhaftet worden, in einer Hamburger Parkanlage, das bescherte ihnen diesen Namen. Es heißt, sie hätten an Autos und vor Büroräumen von Immobilienunternehmern Feuer legen wollen. Auch das Haus der Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld von der SPD hatten die Ankläger als Ziel des Trios genannt. Dem Verdacht, dass sie Gebäude ins Visier genommen hätten, in denen Menschen schliefen, folgte das Gericht aber nicht.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert

Bei ihrem Schuldspruch blieb die Kammer nun unter dem Maß der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen von drei Jahren und mehr gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, die Haftbefehle der Angeklagten allerdings vorläufig aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Männer befanden sich seit ihrer Festnahme im Juli 2019 in Untersuchungshaft, die Frau wurde 2019 unter Auflagen freigelassen.

Dies war also ein spezielles Kapitel der Aufarbeitung im Zuge des Hamburger Desasters G 20, aber keineswegs ihr Ende. Es gab einen Sonderausschuss in der Hamburgischen Bürgerschaft, doch keinen Rücktritt und keine Entlassung in den Behörden, die für die Organisation verantwortlich waren. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz, der den Gipfel vorab mit einem Hafengeburtstag verglichen hatte, wechselte nach Berlin und wurde Vizekanzler. Gegen mutmaßliche und überführte Gewalttäter wurde und wird eine kaum mehr überschaubare Menge von Ermittlungen geführt. Es gab eine Sonderkommission "Schwarzer Block", Ermittler werteten Fotos und Zeugenaussagen aus, es wurde europaweit gefahndet, zum Teil öffentlich. Es gab und gibt mehr als 400 Anklagen und mehrere Prozesse.

Das Gericht urteilte milder, als der Staatsanwaltschaft lieb war

Zuletzt verurteilte das Hamburger Landgericht wegen der Krawalle 2017 an der Elbchaussee fünf Männer, die Vorwürfe lauteten Landfriedensbruch und Beihilfe zur Brandstiftung. Die vier Deutschen kamen mit Bewährungsstrafen und Arbeitsleistungen davon, ein junger Franzose hatte Würfe mit Flaschen und Steinen eingeräumt und wurde mit drei Jahren Gefängnis bestraft. Auch da war das Gericht milder, als es die Staatsanwaltschaft gerne gesehen hätte. Die Richterin sprach von Stimmungsmache und davon, dass nicht jedem Angeklagten Gewalt zugeordnet werden dürfe. Aber wer sich an einem gewalttätigen Aufmarsch beteiligt habe, der habe sich strafbar gemacht.

Ein 19-jähriger Italiener verbrachte 2018 fünf Monate in Untersuchungshaft, dabei konnte ihm keine direkte Straftat bewiesen werden. Ein weiteres Verfahren wegen jener Zusammenstöße im Juli 2017, bei dem auch er dabei gewesen sein soll, steht noch bevor. Viele Strukturen sind nach wie vor undurchsichtig. Die meisten Verfahren wegen möglicher Übergriffe der Polizei wurden eingestellt. Vor Gericht stand nur ein früherer Münchner Polizist, der aus Wut auf Einsatzkräfte mit Schlagstöcken und auch aus Angst eine Bierdose warf, er wurde freigesprochen. Nun wieder Urteile, wieder Tumulte vor dem Gericht. Die Nachwehen von G 20.

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