Als der Koalitionsausschuss vergangenen Mittwoch das erste Mal zusammenkam, war die Zielsetzung klar. Vereinbart werden sollte der Regierungsfahrplan bis zum Sommer. Besonders dringlich: die Ankurbelung der Wirtschaft. Deutschland steckt das dritte Jahr in der Rezession, also einer Phase ohne Wirtschaftswachstum. Ein bislang einmaliger und höchst misslicher Zustand für ein Land mit hohem Investitionsbedarf und alternder Bevölkerung.
Jetzt, wenige Tage nach dem rot-schwarzen Spitzentreffen, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) einen ersten Baustein für das Projekt Aufschwung fertig: den „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.
Dahinter verbirgt sich im Kern, was Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag „Investitions-Booster“ genannt haben. Die Unternehmen sollen von vorteilhaften Abschreibungsmöglichkeiten profitieren und später von einer Senkung der Körperschaftsteuer.
Die Hoffnung liegt auch auf weiteren Reformen
Konkret vorgesehen ist, dass Unternehmen ihre Investitionen im laufenden und den beiden folgenden Jahren „degressiv“ abschreiben dürfen. Die sogenannte degressive AfA, kurz für „Absetzung für Abnutzung“, erlaubt es Betrieben, einen größeren Teil ihrer Ausgaben für neue Maschinen, Fahrzeuge oder Materialien gleich zu Beginn steuermindernd abzuschreiben, statt gleichmäßig über die Nutzungsdauer hinweg. Das soll Investitionen rentabler machen und die Liquidität der Unternehmen in der Anfangsphase einer Investition erhöhen. Im Gesetzentwurf ist die degressive AfA für alle „beweglichen Wirtschaftsgüter“ vorgesehen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
Geplant ist zudem, dass nach dem „Investions-Booster“ der Körperschaftsteuersatz vom 1. Januar 2028 an in fünf Jahresschritten von 15 auf zehn Prozent gesenkt werden soll. Hintergrund ist, dass die Steuerbelastung deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich von Experten schon länger als nicht mehr wettbewerbsfähig bewertet wird. Weil aber die Steuerausfälle zu groß gewesen wären, wenn die Regierung schon jetzt und auf einen Schlag den Körperschaftsteuersatz gesenkt hätte, müssen die Betriebe bis 2032 auf die volle Entlastungswirkung warten.
Die Hoffnung ist zum einen, dass weitere Reformen, vom Bürokratieabbau bis zu niedrigeren Stromkosten, das Wachstum bis dahin so stark angekurbelt haben, dass die Steuerausfälle dann besser zu verkraften wären. Zum anderen steckt hinter dem langfristigen Plan die Annahme, dass eine verlässliche steuerpolitische Perspektive in der Wirtschaft als Wert an sich wahrgenommen wird.
Wer Elektroautos anschafft, wird belohnt
Neben den beiden dicken Brocken – Abschreibungsregeln und Körperschaftsteuer – enthält Klingbeils Steuerpaket noch weitere, für Unternehmen günstige Neuregelungen; etwa zur Abschreibung von Elektrofahrzeugen, der steuerlichen Behandlung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben, oder der Begünstigung von teuren Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung.
Die vom Finanzministerium geschätzten Kosten für alle geplanten Maßnahmen fallen in den kommenden Jahren unterschiedlich hoch aus. Dem Gesetzentwurf nach liegt die volle Jahreswirkung der Mindereinnahmen für das laufende Jahr bei gut 2,5 Milliarden Euro. 2026 sollen es gut 8,1 Milliarden werden, 2027 dann 11,8 Milliarden, 2028 rund zwölf und 2029 schließlich 11,3 Milliarden. Die Kosten allerdings fallen nicht nur beim Bund an, sondern auch bei Ländern und Gemeinden – und weitere Mindereinnahmen sollen folgen, etwa durch die geplante Anhebung der Pendlerpauschale.
Nach dem Koalitionsausschuss erinnerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) deshalb sicherheitshalber schon mal daran, dass Ländervertreter den Koalitionsvertrag ja mit verhandelt hätten. Zudem wies er darauf hin, dass die Länder aus dem geplanten 500 Milliarden Euro schweren Investitionspaket des Bundes 100 Milliarden bekommen würden. In diesem Umfang habe es eine Finanzierung von Länderaufgaben durch den Bund noch nie gegeben, so Merz. Er erwarte daher, dass die Ländervertreter, „zu den gemeinsamen Beschlüssen stehen, die wir getroffen haben“.

