Süddeutsche Zeitung

Energiekrise:Warum die Gaspreisbremse auf Januar vorgezogen wird

Lesezeit: 3 min

Bürger und Unternehmen sollen schon früher entlastet werden als bisher geplant. Die Regierung reagiert damit auf Kritik, sie lasse die Kunden ausgerechnet in den kalten Wintermonaten im Stich. Die Details zur Entscheidung - und was sie für Verbraucher bedeutet.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Die Bundesregierung will sich über den gesamten Winter an den hohen Energiekosten von Bürgern und Unternehmen beteiligen und die geplante Gaspreisbremse dazu auf Anfang 2023 vorziehen. Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, bleibt es aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten zwar dabei, dass die Bremse offiziell erst zum 1. März eingeführt wird. Die Energieversorger sollen ihre Kunden mit Inkrafttreten der Regelung aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlasten und zu viel gezahlte Beträge in den Folgemonaten verrechnen. Die parallel geplante Strompreisbremse soll ebenfalls bereits von Januar an greifen.

Mit der Entscheidung reagiert die Ampelkoalition auf Vorwürfe der Opposition, der Bundesländer und vieler Verbände, sie lasse die Gaskunden ausgerechnet in der kalten Jahreszeit im Stich. So ist bereits beschlossen, dass der Staat Bürgern und Unternehmen im Dezember einmalig die Abschlagszahlung an ihren Versorger abnimmt. Die eigentliche Gaspreisbremse sollte dann aber erst vom 1. März an gelten, in den Wintermonaten Januar und Februar hätte es also keine Staatshilfen gegeben. Diese Lücke wird nun geschlossen.

Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs

Die Pläne der Regierung sehen vor, dass Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde bezahlen sollen. Verlangt der Versorger mehr, erstattet der Staat die Differenz. Damit die Kundinnen und Kunden einen Anreiz haben, Gas zu sparen, gilt für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs der womöglich deutlich höhere Vertragspreis.

Wer den Gasverbrauch reduziert, erhält er für jede eingesparte Kilowattstunde eine Erstattung in Höhe des Originalpreis seines Versorgers. Eine Familie mit einer bisherigen Abnahmemenge von 15 000 Kilowattstunden im Jahr etwa, der der Gasversorger statt acht nun 22 Cent in Rechnung stellt, erhält eine Erstattung von 660 Euro, wenn sie 20 Prozent, also 3000 Kilowattstunden, einspart. Senkt sie den Verbrauch sogar um 30 Prozent oder 4500 Kilowattstunden, erhöht sich die Erstattung auf 990 Euro.

Für Fernwärme liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent, bei großen Industriekunden wird der Preis für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei sieben Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Die Strompreisbremse, die ebenfalls von Januar an gelten soll, sieht eine Begrenzung des Preises für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent je Kilowattstunde vor. Auch hier werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs subventioniert. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Hinzu kommen Härtefallregelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, zum Beispiel für Mieterinnen und Mieter, soziale Träger sowie Kultur und Forschung.

Wer besonders viel Gas einspart, soll dafür von der Regierung belohnt werden

Die Gesamtkosten aller Unterstützungsmaßnahmen belaufen sich auf bis zu 200 Milliarden Euro. Die entsprechenden Mittel sollen über neue Schulden finanziert und im sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, gebündelt werden. Die Regierung reagiert mit dem Paket auf die massiven Mehrbelastungen, mit denen Bürger und Unternehmen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine und dem Stopp russischer Gaslieferungen nach Deutschland zu kämpfen haben. Für viele Kunden hat sich der Gaspreis seither vervielfacht, auch die Stromversorger heben ihre Tarife kräftig an.

Um den Anreiz, Gas zu sparen, noch zu erhöhen, sollen Kunden auch dann Subventionen für 80 Prozent des Verbrauchs von 2021 erhalten, wenn sie tatsächlich noch weniger verbrauchen. Was das bedeutet, zeigt eine Beispielrechnung. Eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Gasverbrauch von 1250 Kilowattstunden und einem Tarif von acht Cent je Kilowattstunde zahlte bisher 100 Euro pro Monat. Beträgt der neue Gaspreis nun 22 Cent, würden bei gleichbleibendem Verbrauch künftig 275 Euro fällig. Mit der Gaspreisbremse werden nun zwölf Cent für 80 Prozent des Verbrauchs und 22 Cent für 20 Prozent des Verbrauchs fällig. Unter dem Strich steigt die monatliche Zahlung damit statt auf 275 Euro auf "nur" 175 Euro.

Spart die Familie nun 20 Prozent Gas ein, bekommt sie mit der Abrechnung am Ende des Jahres 660 Euro zurück. Umgerechnet auf jeden einzelnen Monat zahlte sie also 120 Euro. Das wären nur noch 20 Euro mehr als bisher - und das, obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat. Kommt die Familie sogar mit 30 Prozent weniger Gas aus, erhält sie in dem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro, also sogar weniger als bisher. Entsprechende Beispielsrechnungen lassen sich auch für die Strompreisbremse anstellen.

Dass die Regierung so starke Einsparanreize setzt, hängt damit zusammen, dass eine sichere Versorgung aller Bürger und Unternehmen mit Strom und Gas in diesem und im folgenden Winter nur zweifelsfrei sichergestellt werden kann, wenn der Verbrauch insgesamt sinkt. Allerdings spielen dabei auch andere Faktoren wie etwa das Wetter eine Rolle.

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