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Einwanderungsgesetz im Bundestag:"Es geht nicht um eine Spielart des Asylverfahrens"

  • Jahrzehnte wurde darüber gestritten, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei. Der Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von Bundesinnenminister Seehofer bejaht diese Frage nun.
  • Wirtschaftsverbände fordern wegen des Fachkräftemangels längst, auch Bürgern aus Ländern jenseits der EU den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Vor allem die Gesundheits- und die Pflegebranche sind vom Fachkräftemangel betroffen.
  • Die Hürden für ausländische Fachkräfte sind allerdings hoch.

Von Henrike Roßbach und Constanze von Bullion, Berlin

Horst Seehofer ist früh dran. Als der Bundesinnenminister am Donnerstag den Plenarsaal betritt, sind die Reihen noch ziemlich leer. Er setzt sich auf die Regierungsbank und geht seine Notizen durch. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz steht auf der Tagesordnung.

Die SPD hat es ihm abgetrotzt während des erbitterten Koalitionsstreits im vergangenen Sommer. Sozialdemokratisches Beutegut, sozusagen.

Seehofer steckt den Füller weg. Sein Parteikollege, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, bleibt bei ihm stehen; die beiden plaudern länger miteinander. Dann ein Handschlag mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit dem hat Seehofer monatelang ausdiskutiert, wie viel Einwanderung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz stecken darf.

Über Jahrzehnte wurde darüber gestritten, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht. Nein, befanden konservative Kräfte. Ja, hieß es bei Sozialdemokraten und Grünen, später auch bei der FDP. Wirtschaftsverbände fordern wegen des Fachkräftemangels längst, auch Bürgern aus Ländern jenseits der EU den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Denn in Deutschland sind 1,2 Millionen Stellen unbesetzt.

Es fehlen nicht nur Akademiker, die schon jetzt erleichtert einwandern können. Unternehmen rufen auch nach Ungelernten, die in der Bundesrepublik nach deutschen Standards ausgebildet werden könnten.

"Es geht um Erwerbsmigration"

Seehofer wäre jetzt so weit. Allerdings versucht die AfD-Fraktion seit geraumer Zeit, einen der ihren zum Bundestagsvizepräsidenten wählen zu lassen und stellt deshalb auch an diesem Donnerstag die Tagesordnung in Frage. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner tritt ans Rednerpult. Er verlangt erst ein Glas Wasser ("Ich habe noch nicht gefrühstückt") und dann, dass die Vizepräsidentenwahl auf die Tagesordnung gehoben wird. Alle anderen Fraktionen stimmen dagegen. Seehofer ist dran.

Einige Reden später wird die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt den Innenminister darauf hinweisen, dass er sehr viel über Ordnung und die Begrenzung von Einwanderung gesprochen habe, und eher wenig darüber, "dass wir Einwanderung brauchen".

Seehofer aber dürften das kalt lassen. Oder sogar freuen, denn natürlich ist es kein Versehen gewesen, dass er reichlich oft von "klaren Regeln" und "klaren Kriterien" spricht, von "Rechtssicherheit" und davon, "Migration zu steuern und zu ordnen". Jederzeit, sagt Seehofer, werde man "die Kontrolle" behalten darüber, wer ins Land kommen könne und wer nicht. "Es geht um Erwerbsmigration, nicht um eine Spielart des Asylverfahrens." Der Gesetzentwurf sei geeignet, "legale Migration zu stärken und illegale zurückzudrängen".

Moderne und kluge Einwanderungspolitik sei das, und überhaupt: Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts, Wohlstand und Stabilität der Sozialsysteme hingen "ganz entscheidend" davon ab, wie gut es gelinge, die Fachkräftebasis zu sichern. Das sage er, betonte Seehofer, "der ich hier ja im Verdacht stehe, ich hätte nur die Begrenzung der Einwanderung im Sinn".

Der Fachkräftemangel, von dem Seehofer spricht, trifft vor allem die Gesundheits- und die Pflegebranche, aber auch naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie das Handwerk. Daran erinnert Arbeitsminister Heil seine Kollegen im Bundestag. "Sie kennen doch alle die Fälle aus dem Wahlkreis", sagt er, "die Leute, von denen die Handwerker sagen, die können wir gut gebrauchen."

Fachkräftemangel in der Gesundheits- und der Pflegebranche

Im Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der nun ins parlamentarische Verfahren geht, heißt es, diese Entwicklung habe sich "zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fachkräfte aller Berufe, deren Qualifikation in Deutschland anerkannt worden ist, zur Arbeitsplatzsuche einreisen können, für maximal sechs Monate. Fehlen ihnen Teile der Ausbildung, etwa weil es in vielen Ländern keine duale Ausbildung gibt, können sie sich in Deutschland unter Umständen nachqualifizieren.

Die Bedingungen sind allerdings nicht unerheblich. Während der Arbeitsplatzsuche dürfen die Bewerber nur probearbeiten, aber keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Trotzdem müssen sie ihren Lebensunterhalt vollständig selbst finanzieren. Außerdem müssen deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden. Entwickeln sich in bestimmten Regionen wirtschaftliche Probleme, kann die Fachkräfteeinwanderung gestoppt werden. Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet werden - ein Punkt, den Seehofer am Donnerstag besonders betonte.

"Auch den Weg der Ausbildungsplatzsuche öffnen wir, unter strengen und durchaus hohen Bedingungen", sagte der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Mathias Middelberg am Donnerstag im Bundestag. Middelberg gehört zu einer Gruppe von CDU-Innenpolitikern, die bis zuletzt erhebliche Einwände gegen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgebracht hatten. Grund war die Befürchtung, die neue Regelung könnte Unqualifizierte ohne Aussicht auf Asyl zur Migration nach Deutschland ermutigen.

Hürden sollen Pull-Effekt verhindern

Um diesen sogenannten Pull-Effekt zu verhindern, wurden weitere Hürden für ausländische Fachkräfte vereinbart. So sollen Menschen aus Nicht-EU-Ländern künftig zwar zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland kommen können. Bedingung ist allerdings, dass sie jünger als 25 Jahre sind und gut Deutsch sprechen, außerdem entweder Abitur haben oder eine deutsche Auslandsschule besucht haben. Diese Kriterien dürfte nur ein privilegierter, vergleichsweise kleiner Kreis erfüllen.

Strittig war bis zuletzt auch die Beschäftigungsduldung. Sie soll im "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" geregelt werden. Das Vorhaben zielt auf Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, vermutlich nicht mehr ausreisen werden und gute Leistungen zeigen. Die SPD will ihnen bei Wohlverhalten einen sicheren Aufenthaltsstatus in Aussicht stellen, die CDU hingegen bremste.

Herausgekommen ist eine Liste von Einschränkungen für die Beschäftigungsduldung. Nur wer seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet ist und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann über die Beschäftigungsduldung einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erwerben - zunächst auch nur für 30 Monate. Zusätzliche Bedingungen: keine Abhängigkeit von Sozialleistungen, hinreichende Deutschkenntnisse, keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat. Das gilt auch für die jeweiligen Ehepartner.

Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, können über die "Ausbildungsduldung" einen sicheren Aufenthaltsstatus anstreben. Allerdings wurden einige Kriterien hier verschärft. Nach dem Entwurf muss beispielsweise Klarheit über die Identität der Azubis bestehen. Wer aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommt, ist von Ausbildungsduldung ausgeschlossen.

Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg warf der Regierung vor, den großen Wurf einer wirklichen Neuordnung des Asylrechts verpasst zu haben. Stattdessen habe man "den Weg des geringsten Widerstands" gewählt. An dieser Stelle muss sich Seehofer erinnert haben an all die Auseinandersetzungen um das Gesetz in den vergangenen Monaten. Denn es war der einzige Moment, an dem sein Lächeln leicht gequält wirkte.

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