So wie es im Grundgesetz steht, klingt es einfach. „Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages“, regelt dort Artikel 69. Spätestens „am dreißigsten Tage nach der Wahl“ tritt der neue Bundestag zusammen. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten bleibt der Amtsinhaber danach bis zur Wahl eines neuen Kanzlers im Amt. Das Grundgesetz sorgt für klare Verhältnisse. Allerdings erstreckt sich sein Geltungsbereich nur auf die Bundesrepublik. Gegen chaotische Verhältnisse in der Welt ist es machtlos. Genau dieses Problem stellt sich ab Sonntag, 18 Uhr. In schicksalhafter Zeit für Europa hängt Deutschland als bevölkerungsreichstes EU-Land über Wochen, womöglich sogar Monate hinweg machtpolitisch in der Schwebe.
BundestagswahlZur Zusammenarbeit gezwungen
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Europa erwartet, dass in Berlin nach der Bundestagswahl ein reibungsloser Übergang gelingt. Wichtige Entscheidungen stehen an, und Olaf Scholz gilt dann eventuell als Kanzler auf Abruf.
Von Daniel Brössler, Berlin

Friedrich Merz:Alles oder nichts
Friedrich Merz durfte sich bereits als nächster Kanzler wähnen. Doch dann bringt er das halbe Land auf die Barrikaden. Unterwegs mit einem, der manchmal mit sich selbst kämpft.
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