Deutschland:Asyl für Hongkong-Flüchtling

Erstmals seit Inkrafttreten des umstrittenen Sicherheitsgesetzes für Hongkong hat Deutschland einem Flüchtling aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Asyl gewährt. Das geht aus der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für September hervor. Die Hongkonger Regierung hatte bereits am Mittwoch den Generalkonsul Dieter Lamlé nach ersten Berichten über einen solchen Fall zu einem Gespräch gebeten. Das Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die China als subversiv, separatistisch oder terroristisch ansieht. Nach den Zahlen des Bundesamts wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres insgesamt drei Entscheidungen über Asylanträge von Bürgern der ehemaligen britischen Kolonie Hongkong getroffen. Zwei fielen negativ aus, eine wurde im September positiv entschieden.

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