Süddeutsche Zeitung

Deutsche Umwelthilfe:Ungeliebt, aber im Recht

Wer für die Verbraucher und die Umwelt kämpft, kann nicht immer nur nett sein.

Von Wolfgang Janisch

Überraschend kam der Erfolg der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Bundesgerichtshof nicht. Das Argument, mit dem ein Autohaus ihr die Klagebefugnis wegnehmen wollte, war allzu durchsichtig. Dass die DUH mit Abmahnungen Geld einspielt, zeugt eben nicht von Gewinnsucht - sondern davon, dass sie ihren Job macht.

Das sagt nun auch, in anderen Worten, der BGH. Bemerkenswert an dem Vorgang ist ohnehin etwas anderes. Die DUH wird im autoverliebten Deutschland dafür in Haftung genommen, dass sie auf die Einhaltung umweltschützender Vorschriften dringt. Wohlgemerkt: Vorschriften, welche die Politik gemacht hat, aber für deren Umsetzung sie nicht in ausreichendem Maße sorgt. Erst dieses Versäumnis bringt die Gerichte in den Zugzwang, Fahrverbote aussprechen zu müssen. Die DUH ist dabei die Überbringerin unangenehmer Wahrheiten, eine Rolle, für die noch niemand geliebt worden ist.

Dass sie nicht konziliant auftritt, sondern offensiv, macht es nicht einfacher. Dabei hat der Gesetzgeber solchen Verbänden genau deshalb ein Klagerecht zugestanden. Als zivilgesellschaftliche Akteure sollen sie dazu beitragen, dass Umwelt- und Verbrauchergesetze eingehalten werden. Wer dieses Geschäft betreibt, kann nicht nur nett sein. Gut, dass der BGH sie dabei unterstützt.

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Quelle:
SZ vom 05.07.2019
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