GerichtBahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

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Im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof werden Schienen verschweißt.
Im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof werden Schienen verschweißt.
Arnulf Hettrich/IMAGO/imagebroker

Das Großprojekt wird mehrere Milliarden Euro teurer als ursprünglich geplant. Nun ist klar, dass sich die Partner des Projekts nicht an den zusätzlichen Kosten beteiligen müssen.

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Die Deutsche Bahn muss einer Gerichtsentscheidung zufolge die Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 in Milliardenhöhe allein tragen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim nun einen Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Damit dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund elf Milliarden Euro. Zusätzlich hat die Bahn einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn hängen bleiben.

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Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, die Bahn habe keinen Anspruch darauf, dass sich die Partner des Projekts an den Mehrkosten beteiligen. Eine entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen.

Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt. Der VGH entschied nun, dass die Bahn keine Gründe vorgelegt habe, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Es dauert und dauert

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg ist unanfechtbar – damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn einer Gerichtssprecherin zufolge ausgeschöpft. Theoretisch sei es noch möglich, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, so die Gerichtssprecherin.

Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. Bis es aber in Betrieb gehen kann, wird es noch eine Weile dauern. Bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 war man von einer Eröffnung 2019 ausgegangen. Inzwischen heißt es von der Bahn, dass der Fernverkehr und ein Teil des Regionalverkehrs von Dezember 2026 an in den neuen Tiefbahnhof fahren werden. Ein anderer Teil des Regionalverkehrs soll dagegen bis Juli 2027 weiter im alten oberirdischen Kopfbahnhof enden.

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