Deutsche Bahn:Hier nur mit Maske

Deutsche Bahn: In den meisten Bundesländern und im Fernverkehr entfällt die Maskenpflicht jetzt. Der Sozialverband VdK fordert daher eine "passgenaue" Lösung für Risikogruppen.

In den meisten Bundesländern und im Fernverkehr entfällt die Maskenpflicht jetzt. Der Sozialverband VdK fordert daher eine "passgenaue" Lösung für Risikogruppen.

(Foto: Arne Dedert/DPA)

Gesonderte Abteile in Zügen könnten Risikogruppen weiterhin vor einer Corona-Ansteckung schützen, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ist das umsetzbar?

Von Carim Soliman

Die bestenfalls freundliche Erinnerung, dass im ICE weiterhin Maskenpflicht gelte, gehörte während der Pandemie ebenso fest zur Schaffnerdurchsage wie das obligatorische Danke für die Reise mit der Deutschen Bahn. Nun ist sie passé: An diesem Donnerstag entfällt die bundesweite Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske in Fernzügen. Im öffentlichen Nahverkehr können nun außerdem Fahrgäste in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern selbst entscheiden, ob sie mit oder ohne einsteigen. Thüringen soll am Freitag folgen.

Sorgen bereitet das dem Sozialverband VdK. Risikogruppen müssten trotzdem weiter geschützt werden, appelliert er und liefert gleich einen Lösungsvorschlag: Abteile, in denen weiterhin Maskenpflicht herrscht. Viele Menschen, insbesondere die mit Vorerkrankungen, hätten weiter Angst, sich in Bus und Bahn anzustecken, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb brauche es passgenaue Lösungen. "Dazu wären beispielsweise gesonderte Bereiche denkbar, die für Menschen mit Maskenwunsch reserviert sind", vergleichbar mit Ruheabteilen in ICEs.

Eine Frage der Technik und des Personals

Bahn und Verkehrsbetriebe reagieren mit Unverständnis. Man halte sich an behördliche Vorgaben zum Infektionsschutz, teilt die Deutsche Bahn auf Anfrage mit. "Ausgewiesene Bereiche in unseren Fernverkehrszügen, in denen weiterhin die Maskenpflicht gilt, sind hierbei nicht vorgesehen." Auch Eike Arnold, Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), verweist auf den fehlenden rechtlichen Rahmen: "Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage."

Außerdem, sagt Arnold, stehe es vorsichtigen Menschen ja weiterhin offen, sich selbst und andere durch das Tragen einer Maske zu schützen. Darüber hinaus empfiehlt die Bahn weitere persönliche Vorsichtsmaßnahmen. Schutzbedürftige Fahrgäste könnten sich im Vorhinein online nach der Auslastung von Zügen erkundigen und die Ticketkontrolle während der Fahrt kontaktlos durchführen.

Eigenverantwortung statt Pflicht, ganz im Sinne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die FDP fordert seit Längerem ein baldiges Ende aller Schutzmaßnahmen und hatte damit innerhalb der Ampelkoalition Reibungen verursacht. Im Falle der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr lenkte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Mitte Januar schließlich ein. "Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", befand er. Angesichts der hohen Immunisierung der Bevölkerung habe sich die Pandemielage stabilisiert.

Selbst wenn eine Vorgabe seitens des Gesetzgebers bestünde, würde die Idee von VdK-Präsidentin Bentele im ÖPNV an der Umsetzung scheitern, sagt Maximilian Kaltner, Sprecher der Münchener Verkehrsgesellschaft (MVG). Aus technischen Gründen, einerseits. Neuere Bahnen und Busse der MVG seien durchgängig, lassen sich also nicht in voneinander getrennte Bereiche aufteilen. Außerdem wisse er nicht, wer die Einhaltung der Maskenpflicht in den dafür vorgesehenen Bereichen durchsetzen soll. "Wir haben nicht das Personal", so Kaltner.

Das Infektionsrisiko in Bus und Bahn gilt nicht als besonders hoch

Mit demselben Argument hatten sich viele kommunale Verkehrsbetriebe für ein Ende der allgemeinen Maskenpflicht ausgesprochen. Im Falle der MVG waren Ticketkontrolleure dafür verantwortlich, Maskenverweigerer zu ermahnen und notfalls zu ahnden, bis die Maskenpflicht in Bayern zum Jahresende auslief. "Das gab viele unschöne Szenen", sagt Kaltner. Im Ernstfall habe man die Polizei gerufen, was den Stopp der Bahn oder des Busses zur Folge hatte - massive Störungen des Verkehrs also.

In der Realität sei die Maskenpflicht ohnehin von gestern, finden die Verkehrsbetriebe. Im Supermarkt oder im Büro sei niemand verpflichtet eine Maske zu tragen. "Für die unterschiedliche Behandlung", sagt VDV-Sprecher Arnold, "gibt es keine Grundlage." Studien belegten inzwischen, dass Busse und Bahnen wegen der kurzen Aufenthaltsdauer der Fahrgäste und regelmäßiger Durchlüftung kein außerordentlich hohes Infektionsrisiko darstellen.

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