Süddeutsche Zeitung

Deutsche Atompolitik:Alt, älter, Atommeiler

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Energieunternehmer versichern zwar, die Reaktoren in Deutschland gehörten zu den besten der Welt. Doch vor allem die älteren Atommeiler haben Sicherheitsmängel, die sich nicht beheben lassen.

C. Schrader

Am Ende könnte es so kommen wie bei Aschenputtel: Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Die 17 deutschen Kernkraftwerke fallen nämlich in zwei Klassen, auch wenn ihre Betreiber gern vollmundig behaupten, alle Reaktoren in Deutschland gehörten zu den besten und sichersten der Welt.

In mehreren Antworten an das Parlament hat aber die Bundesregierung bestätigt, was Umweltgruppen seit langem beklagen: Es gibt große Unterschiede.

Die neun jüngeren Kernkraftwerke wurden in den 1980er-Jahren gebaut. Sie haben nach dem rot-grünen Ausstiegsbeschluss zusammen noch 77 Jahre Restlaufzeit bei einer höheren Stromproduktion als die Älteren. Bei jedem von ihnen hat es im Durchschnitt alle zwei Monate ein sogenanntes meldepflichtiges Ereignis gegeben, also eine mehr oder weniger sicherheitsrelevante Störung.

Die acht älteren Meiler mit den größeren Mängeln stammen mit einer Ausnahme aus den 1970er-Jahre und haben weniger Sicherheitseinrichtungen. Ihre Pannenstatistik ist schlechter. Jedes dieser Kraftwerke hatte durchschnittlich jeden Monat ein meldepflichtiges Ereignis. Darunter waren 79 der 85 Fälle, in denen Radioaktivität freigesetzt wurde, und alle sechs, in denen Grenzwerte überschritten wurden.

Es handelt sich bei den älteren Meilern um Siedewasserreaktoren der "Baulinie 69": Brunsbüttel, Isar-1, Philippsburg-1 und Krümmel. Hinzu kommen Druckwasserreaktoren der "Baulinie 2": Biblis-A und -B, Neckarwestheim-1 und Unterweser. Sie haben zusammen 20 Jahre Restlaufzeit. Fünf der acht sind zurzeit abgeschaltet.

In diese älteren Reaktoren sind etliche Sicherheitsrisiken eingebaut, die auch durch Nachrüstung nicht oder kaum behoben werden können, wie Experten von Umweltgruppen und des zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz feststellen. Dessen Präsident Wolfram König hatte daher 2007 die Stromkonzerne aufgefordert, diese Reaktoren vorzeitig vom Netz zu nehmen und ihre Stromkontingente auf jüngere Anlagen zu übertragen.

Bei der Baulinie 69 zum Beispiel steht beim Störfall weniger Wasser für die Notkühlung zur Verfügung als bei neueren Anlagen. Die Notstromversorgung ist vermascht, rügen die Fachleute, verfügt also nicht über genügend voneinander unabhängige Stränge, um in jedem Fall zu funktionieren. Der Reaktordruckbehälter weist viele Schweißnähte auf, an denen Risse entstehen können. Der Sicherheitsbehälter ist eng und könnte nach 90 Minuten bersten, warnt die Umweltgruppe BUND unter Berufung auf Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Die Reaktoren der Baulinie 2 besitzen ähnliche Mängel.

Hinzu kommt der fehlende Schutz vor abstürzenden Flugzeugen. Die älteren Reaktoren sind nur gegen den Aufprall eines Sportflugzeugs oder eines Starfighters ausgelegt, die neueren Anlagen immerhin gegen die wesentlich schwerere Phantom.

Kein Kernkraftwerk in Deutschland aber ist vor dem gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs geschützt, weil in der Planungs- und Bauphase niemand daran dachte, dass Terroristen eine Maschine als Waffe kapern könnten. Darum sollen die Anlagen im Gefahrenfall vernebelt werden. Die Geräte dafür sind noch nicht überall installiert, nähere Angaben machen die Behörden nicht.

Die Vernebelung soll für wenige Minuten bis zur Ankunft der alarmierten Luftwaffe halten - die aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die gekaperte Maschine ohnehin nicht abschießen dürfte.

Kein deutsches Kernkraftwerk ist zudem gegen die Folgen einer Kernschmelze geschützt. Die Planer haben das stets als "auslegungsüberschreitenden Störfall" bezeichnet, der also über den GAU, den "größten anzunehmenden Unfall" hinausgeht.

Inzwischen aber hat das Bundesverwaltungsgericht mindestens im Fall eines Zwischenlagers für ausgebrannte Brennelemente am Kernkraftwerk Brunsbüttel entschieden, auch "auslegungsüberschreitende Störfälle" müssten bei der Entscheidung über Betriebsgenehmigungen berücksichtigt werden. Damit bekommen Klagen gegen die laufenden Kernreaktoren womöglich neue Nahrung.

Etliche Einwände gegen die Kernenergie bleiben also so lange bestehen, wie in Deutschland Atommeiler laufen. Würden aber die acht älteren Anlagen abgeschaltet, könnten sich sowohl Koalitionäre als auch Stromkonzerne die meisten Beschwerden gegen die Nukleartechnik vom Hals schaffen.

Umweltschützer würden das als großen Erfolg verbuchen, kämpfen sie doch seit vielen Jahren erbittert gegen die Reaktoren in Brunsbüttel, Krümmel und Biblis. Die Organisation Ärzte gegen den Atomkrieg hat zuletzt nach eigenen Angaben allein 200 Sicherheitsmängel in Biblis-B zusammengetragen und dem hessischen Verwaltungsgerichtshof vorgelegt.

Doch wie im Märchen käme es nach dem Abschalten der alten Reaktoren trotzdem nicht. Schließlich ist nirgendwo eine Taube in Sicht, die die Kernkraftwerke einfach verschluckt. Sie müssen nach der Stilllegung über Jahrzehnte abgebaut und entsorgt werden.

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