Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh fordert von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes. Zudem werde sie Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt stellen, kündigte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh an. Hintergrund ist ein neues Brandgutachten. Das Gutachten basiert auf Brandversuchen zur Rekonstruktion des Tatortes vom 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Nachbau der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Der britische Brandsachverständige Iain Peck kommt darin zu dem Ergebnis, dass der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh von Polizeibeamten angezündet worden sein muss. Nach seinen Versuchen mit einem Dummy hält es der Brandforensiker für "höchstwahrscheinlich", dass Jalloh mit einer Flüssigkeit wie Benzin übergossen und angezündet wurde. Nach offizieller Version hat Jalloh sich selbst angezündet.
Dessau:Fall Jalloh: Polizisten belastet
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