Süddeutsche Zeitung

Der Fall Edathy:Staatsanwaltschaft nimmt Bundestagsbüro ins Visier

Die Ermittlungen im Fall Edathy nehmen Fahrt auf: Jetzt interessiert sich die Staatsanwaltschaft für die Computer des früheren SPD-Abgeordneten im Bundestag. Die verspätete Briefsendung an Bundestagspräsident Lammert nährt Spekulationen, dass Edathy einen Informanten gehabt haben könnte.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wegen der dubiosen Umstände einer Briefsendung an Bundestagspräsident Norbert Lammert im Fall Edathy hat die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Dabei geht es um eine mögliche Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die Staatsanwaltschaft hatte den Brief am 6. Februar an Lammert abgeschickt, der erste Poststempel datiert vom 7. Februar. Beim Bundestagspräsidenten kam das Schreiben aber erst am 12. Februar an. Außerdem war es geöffnet worden.

In dem Brief hatte die Staatsanwaltschaft Lammert mitgeteilt, dass sie gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy ein Ermittlungsverfahren einleiten wolle. Dazu wäre die Aufhebung seiner Immunität notwendig gewesen. Edathy hatte aber überraschend mit Wirkung zum 7. Februar sein Mandat niedergelegt. Wegen des zeitlichen Zusammentreffens der Mandatsniederlegung mit der Bitte um Aufhebung der Immunität gibt es Spekulationen, dass Edathy einen Informanten gehabt haben könnte.

Verhinderte Untersuchung des Bundestagscomputers

Am Dienstag hat der Bundestag von der Staatsanwaltschaft Hannover auch den förmlichen Antrag auf Hilfe im Ermittlungsverfahren gegen Edathy erhalten. Der Bundestag ist ein autonomer Polizeibezirk. Mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmeantrag aus Hannover sollen vor allem Edathys Computer und Speichermedien sichergestellt werden. Diese hatte die Bundestagsverwaltung, soweit die Geräte sich noch im Büro Edathys befanden, auf Bitten seiner Nachfolgerin in Verwahrung genommen.

Voraussetzung dafür, dass Edathys Bundestagscomputer jetzt untersucht werden können, ist eine Zustimmung durch den Immunitätsausschuss des Parlaments. Dieser soll bereits an diesem Mittwoch eine Entscheidung treffen. Den vom Bundestag gestellten Laptop Edathys werden die Ermittler aber nicht mehr untersuchen können, Edathy hatte ihm am 12. Februar, also kurz nach der Hausdurchsuchung an seinem Wohnort, als gestohlen gemeldet. Edathy hatte dabei behauptet, das Gerät sei ihm bereits am 31. Januar bei einer Zugfahrt von Hannover nach Amsterdam abhanden gekommen.

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SZ vom 19.02.2014/uga
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