Süddeutsche Zeitung

Demonstrationsverbot in Dresden:Radikaler Schritt

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Wegen eines Mordaufrufs gegen einen Pegida-Organisator hat die Polizei Kundgebungen in Dresden untersagt. Es darf auf Dauer aber keine Lösung sein, Demonstrationen zu verbieten, wenn sie nur brutal genug bedroht werden.

Von Jan Bielicki

Zwölf Mal ist die antiislamische Pegida-Bewegung durch Dresden gezogen. Zu einem 13. Mal kommt es vorerst nicht - doch das kann nicht einmal die erfreuen, die mit einigem Grund in den Versammlungen der "Patriotischen Europäer" den Ungeist der Fremdenfeindlichkeit wehen sehen. Denn das, was die Marschierer von Dresden gestoppt hat, bedroht tatsächlich alle: Terror und die Angst davor.

Ob radikale Islamisten wirklich konkret einen Anschlag auf die Demonstranten und ihre Anführer planten, ist schwer zu klären. Nach den Attentaten von Paris hat die Polizei sie jedenfalls so ernst genommen, dass sie alle Versammlungen unter freiem Himmel an diesem Montag verboten hat. Schließlich hat es Warnungen ausländischer Geheimdienste gegeben und Mordaufrufe im Internet. Attentäter sollten sich demnach unter die Protestierenden mischen und einen der Organisatoren töten. Ein Anschlag mit möglicherweise vielen Toten - das wäre in der Tat ein Alptraum-Szenario.

Auf Dauer keine Lösung

Allerdings bleibt das Verbot ein äußerst ungewöhnlicher und ziemlich radikaler Schritt. Immerhin werden friedliche Bürger daran gehindert, ihr vom Grundgesetz garantiertes Recht auszuüben: sich zu versammeln, um ihre Meinung kundzutun, mag sie auch krude sein. Offenbar sah sich die Polizei außerstande, die Sicherheit dieser Bürger zu gewährleisten. Doch mag es für die Vorsicht der Sicherheitsbehörden noch so viele Gründe gegeben haben - Demonstrationen nicht stattfinden zu lassen, wenn sie nur brutal genug bedroht werden, darf auf Dauer keine Lösung sein.

Dass die erzwungene Absage ihres Marsches den Islamgegnern politisch in die Hände spielt, sie in ihren Ängsten und Vorurteilen bestärkt, ist dabei noch das geringste Problem. Viel wichtiger ist, dass das Recht auf freie Versammlung und Meinungsäußerung geschützt bleibt. Auch und gerade in Zeiten der Terrorgefahr.

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