Demonstrationsrecht:Im Zweifel für Freiheit

Grundrechte kann das Virus nicht außer Kraft setzen.

Von Joachim Käppner

Verglichen mit Ländern wie den USA kann man nur dankbar sein, wie zivilisiert und konstruktiv die Debatten um die Grenzen der Corona-bedingten Einschränkungen hierzulande verlaufen. Die meisten Bürger halten sich mit beachtlicher Disziplin an Verbote, Erfolge zeigen sich. Dennoch ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht nun für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und gegen Demonstrationsverbote durch Gemeinden entschieden hat.

Es wäre auch beklemmend, ja bizarr gewesen, hätten die Karlsruher Richter das undifferenzierte Verbot von Versammlungen gut geheißen, auf denen ausgerechnet zum Schutz der Grundrechte aufgefordert wird. Die Grundrechte sind das höchste Gut, auf ihnen basiert der freiheitliche Rechtsstaat.

Art und Größe der Demonstration müssen natürlich Vorschriften des Infektionsschutzes wie Mindestabstände beachten. Sie zur Seuchenbekämpfung zeitlich zu beschränken, war nötig und wird es wohl leider noch eine Weile lang sein. Um so wichtiger ist es, hier keine falschen und gefährlichen Gewohnheiten aufkommen zu lassen. Wenn eine Verwaltung erklärt, das Verbot jeglicher Versammlung ergebe sich von selber aus den Corona-Verordnungen: Dann ist das zwar gut gemeint, aber für den Rechtsstaat noch lange nicht gut genug.

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