Demonstrationen - Münster:Umstrittene Fotos der Polizei vor Oberverwaltungsgericht

Münster (dpa/lnw) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute (10.30 Uhr) mit umstrittenen Twitter-Fotos der Polizei. Die Essener Polizei hatte bei einer Versammlung im Mai 2018 Fotos gemacht und für die Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien veröffentlicht. Dagegen hatten die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Gegen diese Entscheidung ging das Land in Berufung.

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Münster (dpa/lnw) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute (10.30 Uhr) mit umstrittenen Twitter-Fotos der Polizei. Die Essener Polizei hatte bei einer Versammlung im Mai 2018 Fotos gemacht und für die Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien veröffentlicht. Dagegen hatten die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Gegen diese Entscheidung ging das Land in Berufung.

Die Richter in der Vorinstanz sahen im Fotografieren ohne gesetzliche Ermächtigung einen Eingriff der Polizei in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Veröffentlichung sei daher rechtswidrig gewesen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts abhalten.

Nordrhein-Westfalen will jetzt klären lassen, wo die Grenzen für die polizeiliche zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit liegen, die das für die Sicherheitsbehörden zuständige Innenministerium sich ausdrücklich wünscht. Unumstritten ist, dass die Polizei auf Versammlungen Fotos machen darf, wenn mit einer erheblichen Gefahr zu rechnen ist, etwa wenn sie befürchtet, dass sich Gewalttäter unter friedliche Demonstranten mischen.

Das OVG hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen und will noch am Dienstag eine Entscheidung verkünden.

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