Demonstrationen - Henstedt-Ulzburg:Demonstranten angefahren: Polizei sucht Zeugen

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Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Im Fall dreier angefahrener Anti-AfD-Demonstranten sucht die Polizei nach weiteren Zeugen. Es gehe darum, aufzuklären, was genau am Samstag vor dem Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg am Rande der AfD-Veranstaltung passiert ist, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag in Kiel. "Konkrete Zeugenaussagen der drei Verletzten zum Hergang liegen der Polizei bislang nicht vor, da sie keine Angaben machen", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Kieler Staatsanwaltschaft und Polizei.

Eines der drei Opfer sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur, es habe tags zuvor einen Anruf der Kripo in Kiel erhalten und nicht sofort am Telefon eine Aussage machen wollen. Der 44-Jährige sagte, er wolle sich erst nach Rücksprache mit einem Anwalt zum Tatgeschehen äußern. Ein Polizeisprecher sagte, die drei Verletzten würden zu Zeugenvernehmungen eingeladen.

Der Staatsschutz hat die Ermittlungen im Fall des 19 Jahre alten Autofahrers übernommen, der am Rande einer Anti-AfD-Demonstration in Henstedt-Ulzburg im Kreis Segeberg die drei Demonstranten angefahren und verletzt haben soll. Zu dem Geschehen gibt es widersprüchliche Darstellungen. Einer Version zufolge sollen vier Neonazis aus einem Anti-AfD-Demonstrationsblock von Ordnern und Polizei herausgeholt worden sein. Zwei von ihnen hätten dann mit einem Pick-up auf einem Bürgersteig jeweils zwei miteinander gehende Menschen angefahren.

Einer anderen Version zufolge sollen vier Personen nach dem Verlassen der AfD-Veranstaltung auf dem Weg zu ihrem Fahrzeug von Demonstranten bepöbelt und geschlagen worden sein. Zwei hätten sich ins Fahrzeug begeben können und seien losgefahren. Die Männer gaben demnach an, sie hätten ihre beiden Begleiter so noch ins Fahrzeug bekommen wollen. Dabei seien die drei Demonstranten angefahren worden.

Insbesondere interessiert laut Polizei die Ermittler, ob es bereits vor der Tat zu einem Konflikt oder einer Auseinandersetzung zwischen den vier Personen und den Demonstrationsteilnehmern gekommen ist.

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