In Deutschland haben am Samstag Zehntausende Menschen gegen Rechtsextremismus und die AfD demonstriert. Besonders große Kundgebungen gab es in Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. Auch etwa in Leipzig, Magdeburg, Mainz und Saarbrücken gingen Menschen auf die Straße. Anlass waren vor allem das jüngste Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und die Debatte über den Umgang mit der AfD. Bei der Landtagswahl am vergangenen Sonntag hatte die Partei mit knapp 44 Prozent mit Abstand die meisten Stimmen bekommen, eine absolute Mehrheit allerdings verfehlt.
In Düsseldorf beteiligten sich nach übereinstimmenden Angaben von Polizei und Veranstaltern rund 20 000 Menschen an einem Protestzug unter dem Motto „Kein Schritt zurück! Gegen die AfD und rechte Hetze!“. In Hamburg zogen nach Angaben der Veranstalter ungefähr 25 000 Menschen unter dem Motto „Zeit zum Handeln – Freiheit muss verteidigt werden“ durch die Innenstadt.
Auch in Berlin demonstrierten Menschen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen eine Normalisierung rechtsextremer Politik. Bei einer sogenannten Sterndemonstration zogen mehrere Züge zum Roten Rathaus. Die Polizei sprach von 18 000 Teilnehmern, die Veranstalter von 32 000.
„Prüf“-Proteste in mehreren Städten
In mehreren Städten fanden zudem Kundgebungen der bundesweiten sogenannten „Prüf“-Protestreihe statt. Die Initiative ruft jeweils am zweiten Samstag im Monat zu Demonstrationen auf. Sie fordert, dass die Parteien vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft wurden. Die größte Kundgebung gab es nach Polizeiangaben in München mit rund 12 000 Teilnehmern. In Mainz kamen ungefähr 2000, in Saarbrücken 1500 und in Magdeburg 1100 Menschen zusammen.
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Mehrere Landesverbände, darunter die in Thüringen und Sachsen-Anhalt, gelten als gesichert rechtsextremistisch. Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens angeregt. Der Vorstoß wird von einigen Politikern unterstützt, stößt aber auch auf Skepsis.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.


