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Demonstrationen - Düsseldorf:Mai-Kundgebungen in mehreren Städten: Gerichte eingeschaltet

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben für den 1. Mai unter Auflagen Kundgebungen erlaubt. In Düsseldorf finden laut Polizei allein elf Veranstaltungen statt. Kundgebungen gibt es unter anderem auch in Dortmund, Wuppertal oder Duisburg.

In Köln gibt es nach Angaben eines Sprechers 17 Kundgebungen. Pro Kundgebung hat die Stadt maximal 20 Teilnehmer genehmigt. "Die Anmelder kommen aus dem klassischen Bereich derer, die auch in den vergangenen Jahren Kundgebungen zum 1. Mai angemeldet haben (Gewerkschaften, Politik), aber auch von bestimmten Berufsgruppen", berichtete der Sprecher weiter.

In mehreren Fällen setzten die Anmelder die Genehmigungen gerichtlich durch. So entschied etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag, dass zwei Mai-Kundgebungen in Düsseldorf und Duisburg unter strikten Auflagen erlaubt sind. In Duisburg-Hamborn und vor dem Landtag in Düsseldorf dürfen demnach an diesem Freitag Kundgebungen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen stattfinden, entschied das Gericht (Az.: 7 L 745/20 und 7 L 754/20). Die Teilnehmerzahl sei in Düsseldorf auf 100 Personen und in Duisburg auf 50 Personen zu begrenzen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits am Dienstag eine Kundgebung in Gelsenkirchen erlaubt, die erlaubte Teilnehmerzahl allerdings von 100 auf 70 reduziert.

In Essen gibt es am 1. Mai zwei Kundgebungen. Die Anmelder hatten auch hier die Justiz eingeschaltet. In zweiter Instanz erlaubte ihnen am Donnerstagabend das Oberverwaltungsgericht in Münster die Kundgebungen.

Demonstrationen sind wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten. Die örtlichen Behörden können aber Ausnahmen erlauben, wenn die Teilnehmer unter anderem Mundschutz tragen - so lange dieser sie nicht vermummt - sowie den Mindestabstand auf dem Boden markieren und kein Infomaterial verteilen.

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