Demonstrationen - Bremen:Flüchtlingsrat fordert: Iraner nicht abschieben

Demonstrationen - Bremen: Teilnehmer demonstrieren mit Fahnen und Plakaten für Freiheit und Demokratie im Iran. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild
Teilnehmer demonstrieren mit Fahnen und Plakaten für Freiheit und Demokratie im Iran. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bremen (dpa/lni) - Angesichts des gewaltsamen Vorgehens gegen Demonstrationen im Iran hat der Flüchtlingsrat Bremen einen Abschiebestopp für die im Bundesland lebenden Iranerinnen und Iraner gefordert. Diese müssten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, mahnte der Flüchtlingsrat am Donnerstag an. Abschiebungen in den Iran seien lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar.

Regelmäßig seien in Bremen lebende Iranerinnen und Iraner von Abschiebung bedroht - über den Umweg eines sogenannten Dublin-Verfahrens. Das bedeute, Menschen würden in andere europäische Staaten gebracht - auch in solche, die regelmäßig in den Iran abschieben. Nach den sogenannten Dublin-Regeln muss ein Asylbewerber in dem EU-Staat, in dem er zuerst registriert wird, Asyl beantragen.

Zuvor hatte Niedersachsen angekündigt, vorerst Abschiebungen in den Iran auszusetzen. "Die Menschenrechtslage ist katastrophal und die Lage wird jeden Tag dramatischer", sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Abschiebungen in den Iran hätten in den vergangenen Jahren kaum stattgefunden - 2020 und 2021 wurden demnach insgesamt zwei Männer abgeschoben.

Auslöser der Proteste war der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini. Die Sittenpolizei hatte sie festgenommen, weil sie die Zwangsvorschriften für das Tragen eines Kopftuchs nicht eingehalten haben soll. Die Frau starb in Polizeigewahrsam. Seit ihrem Tod demonstrieren landesweit Tausende gegen den repressiven Kurs der Regierung sowie den vom islamischen Herrschaftssystem auferlegten Kopftuchzwang.

Bei den Protesten sollen nach Angaben aus Oppositionskreisen im Ausland bisher rund 200 Menschen gestorben und Tausende verhaftet worden sein. Die Angaben können nicht verifiziert werden.

© dpa-infocom, dpa:221013-99-110649/2

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