Demonstrationen - Berlin:Bundestag fordert Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg

Demonstrationen - Berlin: Das Islamische Zentrum Hamburg an der Außenalster. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild
Das Islamische Zentrum Hamburg an der Außenalster. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin/Hamburg (dpa/lno) - Der Bundestag hat sich für die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg (IHZ) stark gemacht. Ein entsprechender Antrag der Ampel-Fraktionen wurde am Mittwochabend vom Parlament mehrheitlich angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "zu prüfen, ob und wie das Islamische Zentrum Hamburg als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann".

Ein Verbotsverfahren falle in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, erklärte die Hamburger Innenbehörde. "Wir gehen davon aus, dass dort alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um gegen das IZH vorzugehen", sagte Behördensprecher Daniel Schaefer. Er fügte hinzu: "Hamburg steht bereit, hierbei jede Unterstützung zu leisten."

Das schiitische IZH, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, wird vom Hamburger Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft. Das Landesamt betrachtet die Einrichtung als Außenposten Teherans. Es wird seit 1993 im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Das IZH ist Mitglied des Schura-Landesverbands Hamburg, der als Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg zusammen mit dem Ditib-Landesverband und dem Verband der Islamischen Kulturzentren den Staatsvertrag mit der Stadt vor zehn Jahren unterschrieben hat.

"An unserer kritischen Haltung gegenüber dem IZH haben wir nie einen Zweifel gelassen", sagte der Sprecher der Innenbehörde. Schaefer verwies auch auf die Ausweisung des stellvertretenden IZH-Vorsitzenden, dessen Ausreise die Behörde in der vergangenen Woche durchgesetzt habe. Seyed Mousavifar hatte Deutschland kürzlich in Richtung Iran verlassen. Zuvor war er nach Angaben der Behörde auch in zweiter Instanz vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde gegen die Ausweisung gescheitert.

Nach Erkenntnissen des Hamburger Verfassungsschutzes hatte Mousavifar Verbindungen zu Vertretern der schiitischen Hisbollah. Die libanesische Terrororganisation ist seit 2020 in Deutschland verbotenen. In einer Stellungnahme des IZH hieß es, Mousavifar sei nach der Zustellung der Verfügung bereits im Juni 2022 von seinem Arbeitsvertrag entbunden worden. Seitdem habe er nicht mehr für das Zentrum gearbeitet. "Nach unserem Islamverständnis ist die Einhaltung der Gesetze Bestandteil der religiösen Verpflichtung", erklärte das IZH.

Seit Beginn der jüngsten Protestwelle im Iran ist das Zentrum verstärkt unter Druck geraten. Die Hamburger SPD hatte am vergangenen Freitag einen Ausschluss des IZH aus der Schura gefordert.

Im Oktober hatte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank erklärt, eine Beteiligung des Zentrums an den Verträgen der Stadt mit den islamischen Religionsgemeinschaften sei aus ihrer Sicht nicht mehr denkbar. "Das IZH ist der Gegenpol zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung", sagte die Grünen-Politikerin dem Magazin "Der Spiegel". Forderungen, das IZH zu schließen, bezeichnete Fegebank als "eine verständliche Reaktion". Der Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, hatte schon vor Monaten die Schließung gefordert und das IZH als "das wichtigste Spionagenest des Regimes in Deutschland" bezeichnet.

CDU, AfD und FDP in der Hamburgischen Bürgerschaft fordern seit langem die Aufkündigung des Staatsvertrages. Das Ergebnis einer Evaluation soll der Bürgerschaft noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Vor einem Jahr hatte die Schura ihren Vorstand umstrukturiert. Seitdem ist das schiitische Zentrum nicht mehr im Vorstand vertreten. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte sich über den Ausschluss erfreut gezeigt.

Der Vorsitzende der Schura, Fatih Yildiz, hatte im Oktober erklärt, eine Schiedskommission berate darüber, ob die Mitgliedschaft des IZH zunächst ruhen solle. "Das wird bald entschieden", hatte er der "Welt am Sonntag" gesagt. In einem nächsten Schritt könne auch ein Ausschluss folgen. "Darüber müssen allerdings unsere 63 Mitglieder entscheiden." Nötig sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Eine aktuelle Stellungnahme der Schura lag zunächst nicht vor.

© dpa-infocom, dpa:221108-99-435499/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: