Debatte um Steuerabkommen mit der Schweiz:Ministerium hält Ankauf von Steuer-CDs für rechtmäßig

Eine "Perversion des Rechtsstaats" nennt Finanzminister Schäuble den Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz. Doch sein Haus finanzierte bislang die Hälfte der Kosten und stellt fest: Der Ankauf ist legal und soll auch weiter möglich sein.

Den Ankauf von Steuer-CDs aus Schweizer Banken mit Angaben über mutmaßliche deutsche Steuerbetrüger ist Finanzminister Wolfgang Schäuble zufolge "höchst umstritten". Man dürfe sich dabei nicht auf die Zusammenarbeit mit "mehr oder weniger kriminellen Figuren" stützen. Dies sei eine "Perversion des Rechtsstaats".

Bundestag

Eine "Perversion des Rechtsstaats" nennt Finanzminister Schäuble den Ankauf von Steuer-CDs.

(Foto: dapd)

Sein Ministerium allerdings hält den den bisherigen Ankauf solcher CDs trotzdem für rechtmäßig.

Die Steuerbehörden der Länder seien schon nach der Abgabenordnung verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die den Verdacht einer Steuerstraftat nahelegten, heißt es in einer Antwort auf eine Parlamentsanfrage der Grünen. "Dazu gehören auch angebotene Steuerdaten mit Bezug auf die Schweiz", erklärte Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) in dem Schreiben.

Danach wurden die seit 2008 gestohlenen Datensätze mit den Namen von deutschen Steuerhinterziehern "in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen erworben". Für die "operativen Maßnahmen" seien Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zuständig gewesen. Weiter teilte das Finanzministerium mit, dass sich der Bund zur Hälfte an den Kosten für den Ankauf der entwendeten Steuerdaten beteiligt hat.

Auch mit Schweizer Steuerabkommen weiter möglich

Nach Ansicht von Experten ergibt sich aus der Antwort auch, dass der Erwerb von solchen direkt angebotenen CDs selbst nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens weiter möglich sei. So schließe das Finanzministerium lediglich aus, dass solche Ankäufe weiter über die Finanzbehörden laufen könnten, sagte der Professor für Steuerrechtslehre an der FU Berlin, Frank Hechtner. "Inwieweit dies durch andere Behörden getätigt werden kann, bleibt offen", erklärte Hechtner.

Die beiden Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick und Thomas Gambke warfen dem Finanzministerium vor, zentrale Fragen nicht beantwortet zu haben. "Das Abkommen muss daher schnellstmöglich beerdigt werden, weil es schon vor der Ratifizierung die Bekämpfung der Steuerhinterziehung erschwert", erklärten sie.

Schäuble hielt NRW vor, anders als früher nicht mehr die anderen Länder sowie das Bundesamt für Steuern über Datenankäufe zu informieren. Aus Düsseldorf komme eine Fülle an Informationen, die nicht in den vereinbarten Unterrichtungsmechanismen mitgeteilt würden. "Ob das alles stimmt oder nicht, kann ich nicht überprüfen. Merkwürdig ist das ein wenig."

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