Süddeutsche Zeitung

Debatte um Ehegattensplitting:Familiensplitting käme vor allem wohlhabenden Paaren zugute

Schäuble will das Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umwandeln und für homosexuelle Eltern öffnen. Wie könnte eine solche Reform aussehen? Wer profitiert davon? Was spricht dagegen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Die CSU lehnt den Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting auch für homosexuelle Elternpaare auszuweiten, strikt ab. Das Ehegattensplitting werde auf jeden Fall bleiben, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt zur Berliner Zeitung. "Zuzüglich kann es weitere Familienleistungen geben." FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke dagegen begrüßte das Vorhaben. "Ich glaube, Herr Schäuble hat da einfach die Realität erkannt", sagte Fricke im WDR-Radio. Es gehe ja nicht darum, welches Geschlecht die Eltern hätten, sondern welche Verantwortung ein Bürger für einen anderen übernehme.

Zuvor hatte Schäuble sich dafür ausgesprochen, ein Familiensplitting einzuführen, das auch schwule und lesbische Paare mit Kindern einschließt. In Deutschland können Homosexuelle seit 2001 eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Bislang ist sie rechtlich jedoch nicht völlig mit der Ehe gleichgestellt. Vor allem das Ehegattensplitting, von dem sehr viele Ehepaare profitieren, wollte der Gesetzgeber Lebenspartnern nicht zugestehen. Doch da das Bundesverfassungsgericht homosexuellen Paaren zuletzt häufiger gleiche Rechte zugebilligt hat, wird in der Koalition mittlerweile heftig darüber gestritten, ob sie nicht auch steuerlich komplett gleich behandelt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber demnächst entscheiden.

Eine solche Gleichstellung würde zunächst einmal bedeuten, das gegenwärtige Ehegattensplitting auch bei eingetragenen Lebenspartnern zuzulassen. Oder aber man macht es so, wie Schäuble es nun vorschlägt - und nutzt die Umstellung gleich für eine große Reform: den Wandel vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting. Das aber wirft einige Fragen auf, die SZ beantwortet die wichtigsten.

Wie funktioniert das gegenwärtige Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting spielt die Zahl der Kinder keine Rolle. Es kommt einzig und allein darauf an, dass ein Paar verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt. Dann können die Ehepartner sich gemeinsam veranlagen lassen, was bedeutet: Ihre beiden Einkommen werden zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Die Steuer, die sich daraus ergibt, wird dann wieder mit zwei multipliziert. Steuerlich werden die Ehegatten also so gestellt, als hätte jeder gleich viel zum Familieneinkommen beigetragen. Fände die Aufteilung nicht statt, müsste ein Ehepaar, bei dem einer der beiden Partner 100 000 Euro verdient und der andere gar nichts, deutlich mehr Steuern zahlen als ein Paar, bei dem beide Partner je 50 000 Euro verdienen. Das liegt an dem progressiven Einkommensteuertarif, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen steigt.

Wie sähe im Vergleich dazu ein Familiensplitting aus?

Ein Familiensplitting weitet diese Grundsätze auf die gesamte Familie aus. Das heißt: Die beiden Einkommen der Ehepartner werden ebenfalls gemeinsam besteuert, jedoch wird dabei zugleich die Zahl der Kinder berücksichtigt. Mehrere Varianten sind denkbar. In Frankreich zum Beispiel tragen beide Eltern jeweils mit 1 zu dem Divisor bei, durch den das gemeinsame Einkommen geteilt wird. Hinzu kommen die ersten beiden Kinder mit jeweils 0,5 und das dritte Kind dann ebenfalls mit 1. Das bedeutet also: Das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Paares würde bei zwei Kindern durch drei geteilt (1 + 1 + 0,5 + 0,5) und bei drei Kindern durch vier (1 + 1 + 0,5 + 0,5 + 1) - wobei der maximal erreichbare Splittingvorteil gedeckelt ist. In Deutschland dagegen würde das Einkommen nach den Regeln des gegenwärtigen Ehegattensplittings in beiden Fällen nur durch zwei geteilt, da lediglich die Eltern zählen. Eine Alleinerziehende mit Kind profitiert in Deutschland momentan gar nicht vom Splitting, bei einem Familiensplitting nach französischem Modell dagegen würde ihr Einkommen durch 1,5 geteilt. Natürlich wird auch in Deutschland die Zahl der Kinder berücksichtigt. Doch geschieht dies nicht durch ein Splitting, sondern in erster Linie über das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag - und bei Alleinerziehenden darüberhinaus mit dem Entlastungsbetrag.

Wie wirkt sich das Familiensplitting aus?

Das hängt davon ab, wie es konkret ausgestaltet ist, also mit welchem Anteil Kinder berücksichtigt werden und ob der erzielbare Steuervorteil gedeckelt wird. Vergleicht man das französische Modell mit dem deutschen, so ergeben sich nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kaum Unterschiede. Bei Ehepaaren mit einem oder zwei Kindern sei die steuerliche Entlastungswirkung "nahezu identisch zum deutschen Ehegattensplitting mit Kinderfreibetrag", schrieben die Experten in einer Studie aus dem Jahr 2006. Erst bei Familien mit drei oder mehr Kindern und "sehr hohem zu versteuernden Einkommen" brächte das Familiensplitting eine spürbare steuerliche Entlastung. Die Forscher hatten auch andere Varianten des Familiensplittings durchgerechnet. Das Ergebnis war jedoch jedesmal, dass Familien mit kleinen Einkommen nicht profitieren würden, während vor allem Spitzenverdiener deutlich entlastet würden.

Spricht noch mehr gegen ein Familiensplitting?

Experten, die das Ehegattensplitting ablehnen, sind meist auch gegen das Familiensplitting. Zum einen, weil von beiden Varianten vor allem Familien mit sehr hohem Einkommen profitieren. Bei ihnen wirkt sich das Splitting wie ein Steuergeschenk aus, da die Vorteile weit über das hinausgehen, was an Unterhalt innerhalb der Familie zu zahlen wäre. Zum anderen aber, weil beide Splittingverfahren es für Frauen vergleichsweise unattraktiv machen, eine bezahlte Arbeit aufzunehmen - da ihr Einkommen (so es denn unter dem des Mannes liegt), höheren Abzügen unterliegt, als wenn sie es getrennt versteuern würden. Immer mehr Experten, darunter auch das DIW, sprechen sich daher für eine Individualbesteuerung aus, wie sie in vielen Ländern der EU üblich ist. Inwieweit dabei Grundfreibeträge übertragbar und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden müssen, darüber streiten die Experten noch.

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Quelle:
SZ vom 11.05.2013/soli
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