In der schwarz-roten Koalition wird einem Bild-Bericht zufolge über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 diskutiert. Hintergrund sind demnach die finanziellen Probleme in der Pflegeversicherung. Führende Politiker von Union und SPD hätten bestätigt, dass über eine solche Kürzung nachgedacht werde, heißt es in dem Bericht. Offizielle Aussagen dazu waren bisher nicht zu erhalten. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums verwies auf Anfrage lediglich auf eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die derzeit Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung erarbeitet. Die Idee wurde umgehend scharf kritisiert - aus der Opposition und von Betroffenenverbänden. Auch aus der Koalition selbst wurde Unverständnis gezeigt. Als SPD-Fraktion verwahre man sich entschieden gegen Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung, teilte der gesundheitspolitischem Sprecher Christos Pantazis mit.
Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte vor einer Abschaffung des Pflegegrades 1, der einst eingeführt worden sei, um demenziell erkrankte Menschen in die Pflegeversicherung einzubeziehen. „Wenn die Bundesregierung diesen Pflegegrad abschaffen will, wäre das ein schwerer Schlag für die Betroffenen.“ Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Abschaffung wäre ein fatales Signal an die Menschen, die von leichten Einschränkungen betroffen sind und auch an die pflegenden Angehörigen. Vom Sozialverband Deutschland hieß es, Schockvorschläge wie dieser verunsicherten Millionen Pflegebedürftige. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte, die Bundesregierung solle, anstatt an den falschen Stellen Einschnitte zu planen, endlich versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt bezahlen und sechs Milliarden Corona-Mehrkosten in die Pflegekassen zurückfließen lassen. Die Pflegeversicherung musste nach Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen während der Pandemie Milliarden zusätzlich ausgeben, etwa für Tests oder Boni fürs Personal.
Die AG befasse sich umfassend mit allen Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung. „Dies umfasst unter anderem auch die Pflegegrade und deren Ausrichtung, um weiterhin eine zielgerichtete Versorgung sicherzustellen“, so die Sprecherin des Ministeriums. Ergebnisse könnten nicht vorweggenommen werden, damit die Kommission offen diskutieren könne. Erste Zwischenergebnisse seien im Oktober zu erwarten.
Mit dem Pflegegrad (Stufen 1 bis 5) wird der jeweilige Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Menschen festgelegt, unter anderem abhängig davon, wie selbständig jemand im Alltag etwa beim Anziehen, Toilettengang oder der Verpflegung noch ist. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hatten Ende 2024 etwa 4,8 Millionen Menschen einen Pflegegrad, davon 861 000 Pflegegrad 1.Bei Pflegegrad 1 bekommen pflegende Angehörige kostenfreie Pflegekurse. Es gibt finanzielle Zuschüsse zum Beispiel zum Einbau einer barrierefreien Dusche und für Pflegehilfsmittel wie Betteinlagen. Außerdem werden pro Monat bis zu 131 Euro (sogenannter Entlastungsbetrag) erstattet, etwa wenn ein Pflegedienst beim Duschen, Einkaufen oder Wäschewaschen hilft.